(KA) Karlsruhe - Freilaufender Hund verletzt Lamm tödlich
(ots) - Bereits am Karsamstag hat ein freilaufender Hund
in Karlsruhe-Grötzingen ein Lamm tödlich verletzt. Die Polizei sucht
nun Zeugen, die Hinweise auf den Besitzer des Hundes geben können.
Der Besitzer einer Schafherde trieb seine Tiere gegen 09:00 Uhr
auf einem Wiesengelände im Bereich Froschhöhle in Richtung eines
Gatters, als plötzlichein freilaufender Hund in die Schafe sprang und
die Tiere auseinander trieb. In der Folge jagte der Hund einigen
Tieren hinterher, wobei er ein Lamm zu fassen bekam und sich darin
verbiss. Gemeinsam mit herbeigeeilten Anwohnern gelang es zwar, den
Hund zu vertreiben, für das junge Schaf kam jedoch jede Hilfe zu
spät.
Die hinzugerufenen Polizeihundeführer suchten anschließend leider
ohne Erfolg nach dem freilaufenden Hund.
Bei dem Hund soll es sich um einen etwa 50-65 cm großen und etwa
20-40 kg schweren Hund mit Stehohren, einer schwarzen Maske und
kurzem, braunen Fell handeln. Im Gesamtbild also einem belgischen
Schäferhund (Malinois) ähneln.
Hinweise auf den Hund sowie dessen Besitzer nimmt die
Polizeihundeführerstaffel unter 0721/6633-980 entgegen.
Florian Herr, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Falsche Geschenksendungen werden vernichtet">
Datum: 06.04.2018 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1866585
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (KA) Karlsruhe - Freilaufender Hund verletzt Lamm tödlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).