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Polizei und Staatsanwaltschaft geben weitere Ermittlungsergebnisse zum Tatgeschehen in Münster bekannt

ID: 1867379

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Münster und des Polizeipräsidiums Münster

Aktuelle Fortschreibung zur Pressemitteilung: "Campingbus fährt in
Menschenmenge - zwei Menschen sterben, der Täter richtet sich selbst
- Hinweisportal des BKA eingerichtet" (ots vom 08.04.18, 3:11 Uhr)

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter mit Hochdruck, um
die Hintergründe der schrecklichen Tat von Münster gestern Nachmittag
zu klären. Mittlerweile steht fest, dass der 48-jährige Täter aus
Münster über zwei weitere Wohnadressen in Dresden und Pirna verfügte.
Die Wohnungen wurden von der Polizei durchsucht. Die
Durchsuchungsmaßnahmen in Münster und die Auswertung der Ergebnisse
dauern noch an. In der Wohnung in Münster fanden die Ermittler am
heutigen Tag mehrere Gasflaschen sowie Kanister mit Bioethanol und
Benzin. Zu welchem Zweck der Täter die Stoffe in seiner Wohnung
aufbewahrt hat, ist Gegenstand der Ermittlungen. "Bislang haben sich
weiterhin keinerlei Hinweise auf eine politische Motivationslage des
Täters sowie mögliche Mittäter ergeben", sagte Polizeipräsident Hajo
Kuhlisch heute in Münster. "Wir haben aber Hinweise darauf, dass die
Ursachen für die Ausführung der Tat in seiner Persönlichkeit
begründet sind."

Der 48-Jährige war nach aktuellen Erkenntnissen zuvor fünfmal
polizeilich in Erscheinung getreten. Drei Verfahren liefen bei der
Staatsanwaltschaft Münster, zwei bei der Staatsanwaltschaft in
Arnsberg. Die Verfahren betrafen Vorwürfe wegen Bedrohung
(Tatzeitpunkt: 19.11.2014, Verfahren der Staatsanwaltschaft
Arnsberg), unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Tatzeitpunkt
16.04.2015), der Sachbeschädigung (Tatzeitpunkt 16.06.2015), der
Bedrohung (Tatzeitpunkt 09.07.2016, Verfahren der Staatsanwaltschaft
Arnsberg) sowie des Betruges (Tatzeitpunkt, 09.11.2016). "Die




Verfahren der Staatsanwaltschaft Arnsberg betrafen jeweils
Auseinandersetzungen im familiären Bereich", erläuterte Leitende
Oberstaatsanwältin Elke Adomeit von der Staatsanwaltschaft Münster.
"Sämtliche Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts
eingestellt."

Ende März meldete sich der Täter per Email unter anderem bei einem
Nachbarn. Aus dem Inhalt ergaben sich vage Hinweise auf suizidale
Gedanken, aber keinerlei Anhaltspunkte für die Gefährdung anderer
Personen. Die Polizei erhielt Kenntnis über die Email und suchte die
Anschrift des Täters auf. Polizeibeamtinnen und -beamte trafen jedoch
an der Wohnanschrift niemanden an. Nachbarn gaben an, die Person
bereits längere Zeit nicht mehr gesehen zu haben. Aufgrund der
weiteren Wohnanschriften in Dresden und Pirna wurde auch die dort
zuständige Polizei über den Sachverhalt informiert. Auch dort wurde
die Person nicht angetroffen. Weitere Erkenntnisse über den Verbleib
des Täters konnten durch die Polizei bis zum Tatzeitpunkt nicht
ermittelt werden. Die Stadt Münster hat mitgeteilt, dass der Täter zu
dieser Zeit Kontakte zum Gesundheitsamt hatte. "Wir konzentrieren uns
jetzt mit unseren Untersuchungen insbesondere darauf, ein möglichst
umfassendes Bild über das Verhalten des Täters in den Vorwochen zu
erhalten, um dessen Motivation für die schreckliche Tat zu
ermitteln", erläuterte Kuhlisch das weitere Vorgehen. "Doch das
benötigt Zeit. Diese Zeit müssen wir uns nehmen, um möglichst
lückenlos aufzuklären."




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Pressestelle
Vanessa Arlt
Telefon: 0251/ 275- 1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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Datum: 08.04.2018 - 17:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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