Von der Anzeigenaufnahme direkt für über zwei Jahre ins Gefängnis
(ots) -
Die Bundespolizei nahm am Sonntagmorgen einen 43-jährigen Mann
fest, der eigentlich auf der Polizeidienststelle am Hauptbahnhof
erschienen war, um den Diebstahl und Missbrauch seiner EC-Karte
anzuzeigen.
Damit hatte der 43-Jährige vermutlich nicht gerechnet, als er
gegen 09:15 Uhr die Dienststelle der Bundespolizei am Kölner
Hauptbahnhof aufsuchte, um anzuzeigen, dass in der Nacht zuvor seine
EC-Karte entwendet und ca. 850 EUR abgehoben wurden.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung kam heraus, dass der Mann aus
Lilienthal von der Staatsanwaltschaft Hamburg und Stuttgart wegen
"Erschleichen von Leistungen" gesucht wurde. Der Mann muss nun für
die nächsten zwei Jahre und 56 Tage ins Gefängnis.
Vorher nahm die Bundespolizei eine Strafanzeige wegen "Diebstahl"
und "Computerbetrug" auf.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Martina Dressler
Telefon: 0221/16093-103
Mobil: + 49 (0) 173 56 21 045
Fax: + 49 (0) 221 16 093 -190
E-Mail: presse.k(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Marzellenstraße 3-5
50667 Köln
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
- Beamer, PC und Lautsprecher gestohlen">
Datum: 09.04.2018 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1868171
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Von der Anzeigenaufnahme direkt für über zwei Jahre ins Gefängnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).