Bundespolizei vollstreckt Anordnung molekulargenetischer Untersuchung
(ots) - Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte heute
gegen 11:00 Uhr einen 26-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung der
Personalien im Polizeilichen Informationssystem kam heraus, dass zu
dessen Person eine molekulargenetische Untersuchung angeordnet war.
Dies hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt erlassen. Das Amtsgericht
Erfurt hatte im November des vergangenen Jahres den 26-Jährigen wegen
räuberischen Diebstahls sowie Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung
aber zur Bewährung ausgesetzt. Da es sich hierbei um Straftaten von
erheblicher Bedeutung handelt, beim Betroffenen eine erhöhte
Gewaltbereitschaft angenommen wird und dieser bereits wegen
Diebstahl, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
verurteilt wurde war, hat das Gericht zum Zweck der
Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren die
molekulargenetische Untersuchung angeordnet. Die Beamten nahmen den
in Erfurt wohnenden Mann mit zur Dienststelle. Nach Abgabe einer
Speichelprobe wurde er aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
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Datum: 13.04.2018 - 14:01 Uhr
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