Verkehrsunsicherer LKW - Mettmann - 1804077
(ots) -
Am Montag, dem 16.04.2018, gegen 16:00 Uhr, kontrollierten die
Beamten des Verkehrsdienstes Mettmann, unmittelbar vor ihrer
Dienststelle an der Düsseldorfer Straße in Mettmann, einen in
Oberhausen zugelassenen Kleinlastwagen, der von einem 40-jährigen
Fahrer geführt wurde.
Die Beamten wurden auf den LKW aufmerksam, da er augenscheinlich
eine "schiefe Straßenlage" hatte. Daher wurde das Fahrzeug einer
technischen Untersuchung bei einer zuständigen Prüfstelle in Mettmann
vorgestellt, um dort die Verkehrstüchtigkeit überprüfen zu lassen.
Erst hier wurde das Ausmaß der Schäden deutlich:
Der Prüfer musste insgesamt 20 Mängel beanstanden, insbesondere
gravierende Mängel an der Bremsanlage, an der Lenkung sowie
großflächige Durchrostungen der Karosserie, welche eine massive
Beeinträchtigung der Stabilität zur Folge hatte. Zu allem Überfluss
stellte sich noch heraus, dass der in den Fahrzeugpapieren
eingetragene Partikelfilter nicht mehr vorhanden war.
Den 40-jährigen Oberhausener erwartet nun eine Anzeige, welche
eine empfindliche Geldbuße zur Folge haben wird.
Die Weiterfahrt wurde ihm selbstverständlich untersagt.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Einladung zum Pressegespräch">
Datum: 17.04.2018 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1873550
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ME
Stadt:
Mettmann
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunsicherer LKW - Mettmann - 1804077"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Mettmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).