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Jahresbilanz 2017 des Zollfahndungsamtes Hannover

ID: 1873801

(ots) -
-896 Ermittlungsverfahren gegen 1099 Beschuldigte eingeleitet -
21 Verfahren im Bereich "Organisierte Kriminalität" geführt -
Umgehung von Einfuhrzöllen in Millionenhöhe aufgeklärt

Das Zollfahndungsamt Hannover blickt auf ein erfolgreiches Jahr
2017 zurück.

Schwerpunkte der Ermittlungen waren Tabaksteuerstraftaten,
Betäubungsmitteldelikte, die Hinterziehung von Antidumpingzoll sowie
illegale Waffen- und Sprengstoffimporte.

Es wurden insgesamt 896 Ermittlungsverfahren mit 1099
Beschuldigten neu eingeleitet und eine Vielzahl von Verfahren
fortgeführt. In 21 Verfahrenskomplexen richteten sich die
Ermittlungen gegen Tätergruppierungen, die der internationalen
Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind.

Der Leiter des Zollfahndungsamtes Hannover, Thomas Lieske:

"Unsere Ermittlungsziele lassen sich oftmals nur noch mit einem
erheblichen Personalaufwand und neuester Technik erreichen. Wir
treffen zunehmend auf polizeierfahrene, bestens organisierte
Straftäter, die sich entsprechend konspirativ verhalten und äußerst
flexibel auf die Verfolgungsmaßnahmen reagieren."

Wie schon seit Jahren, bildete die Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität (OK) wieder einen Tätigkeitsschwerpunkt für das
Zollfahndungsamt Hannover.

Die entsprechenden Ermittlungen betrafen die Bereiche Tabak-,
Energie- und Branntweinsteuer, Betäubungsmittel und Einfuhrzölle, bei
denen sich die Täterkreise durch ihre internationale

Vernetzung, durch strikte Abschottung und auch durch Einflussnahme
auf behördliche Vertreter mittels Korruption auszeichnen. Es
erfordert stets gut aufeinander eingespielte Teams von motivierten
Spezialisten, um diese anspruchsvollen Ermittlungen erfolgreich zu
führen und die Ergebnisse gerichtssicher aufzubereiten.




Bei ihren Ermittlungen trafen die Zollfahnder zunehmend auf
rücksichtslos handelnde Tatverdächtige. Die folgenden Beispiele
verdeutlichen, welche Gefährdungspotenziale bei der Ermittlungsarbeit
bestehen:

Bei dem beabsichtigten Zugriff auf eine Zigarettenlieferung zu
einem Lager in einem Garagenkomplex im Raum Salzwedel rasten die
Kuriere mit dem Lieferfahrzeug auf die herannahenden Einsatzkräfte
zu. Nur durch das besonnene Verhalten der Fahnder konnten dabei
Personenschäden verhindert werden.

Als die Ermittler eine Lagerstätte mit unversteuerten Zigaretten
im Raum Schönebeck (Sachsen-Anhalt) durchsuchten, entdeckten sie eine
Vielzahl von Sicherungseinrichtungen, die der Beschuldigte angebracht
hatte. Zusätzlich zu Riegeln und Schlössern hatte er eine tückische
"Stromfalle" installiert. Diese an das Stromnetz angeschlossene
Vorrichtung, die offenbar nur zufällig nicht aktiviert war, hätte bei
Berührungen des Garagentors einen unter Umständen tödlichen
Stromschlag abgeben können.

Thomas Schüre, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Hannover:

"Die Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität mit ihren
professionell aufgestellten Täterorganisationen und europaweit
verursachten Steuerschäden in Milliardenhöhe bleibt eine wichtige
Herausforderung für den Zollfahndungsdienst, die eine enge
internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erfordert.
Dabei müssen wir uns auch auf eine zunehmend skrupelloser agierende
Täterklientel einstellen."

Aber auch die Ermittlungsverfahren wegen der Hinterziehung von
Zöllen, insbesondere wegen Verstößen gegen die Antidumping-Regelungen
zum Schutz der heimischen Wirtschaft gewinnen wieder an Bedeutung, da
auch hier der Betrugsanreiz zur Vermeidung der Abgaben ganz erheblich
ist. Fast immer ist es bei Ermittlungen in diesem Spezialgebiet
erforderlich, umfangreiches Beweismaterial in Form von
sichergestellten Dokumenten und Datenbeständen sorgfältig zu sichten
und aufzubereiten, wofür beträchtliche Ressourcen nötig sind.
Zusätzlich erschwert werden die Ermittlungen oftmals durch
komplizierte Verflechtungen der beteiligten Unternehmen.

Im vergangenen Jahr wurden fünf komplexe Verfahren wegen Verdachts
der Hinterziehung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, die sich auf
mehr als 50 % des Wareneinfuhrwertes belaufen können, im
Zusammenhang mit der Einfuhr chinesischer Photovoltaik-Module
geführt. Es steht ein Steuerschaden von mehr als 10 Millionen Euro im
Raum.

Die Beschuldigten hatten bei der Einfuhrabfertigung falsche
Angaben über den tatsächlich gezahlten Einkaufspreis gemacht. Indem
sie überhöhte Preise anmeldeten, fingierten sie die Einhaltung des
für die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszoll maßgeblichen
Mindestpreises. Dadurch konnten sie eine erhebliche zusätzliche
Abgabenbelastung umgehen und die Module zu günstigen Preisen
gewinnbringend vermarkten.

Wie schon in den zurückliegenden Jahren war auch die Bekämpfung
der Betäubungsmittelkriminalität ein wesentliches Tätigkeitsfeld des
Zollfahndungsamtes Hannover einschließlich seiner mit den
Länderpolizeien in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen
gebildeten Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift.

Einen Eindruck von dem Facettenreichtum der Ermittlungsarbeit in
diesem Deliktbereich vermitteln die folgenden Beispiele:

Ein 34-jähriger Mann der sich bereits wegen Rauschgiftdelikten in
Strafhaft befand, geriet erneut in den Fokus, da er von der
Justizvollzugsanstalt aus den Verkauf von Betäubungsmitteln
weiterbetrieb. Er bediente sich dazu mehrerer Komplizen, mit denen er
die Einzelheiten im Rahmen von Besuchsterminen in der Haftanstalt
absprach. Durch die Ermittlungen konnten im Juni 2017 fünf
Tatverdächtige im Raum Delmenhorst festgenommen und dabei mehr als 2
kg Marihuana sichergestellt werden. Bei anschließenden
Wohnungsdurchsuchungen wurden weitere rund 4 kg Marihuana, 3,2 kg
Amfetamin, sowie 150 g Kokain und 40 g Heroin aufgefunden. Dazu
stießen die Ermittler auf diverse Waffen, Elektroschocker und
Teleskopschlagstöcke.

Mit neun Festnahmen in den Niederlanden, Spanien, Estland und in
Deutschland wurde im Oktober 2017 ein Ermittlungsverfahren der GER
Oldenburg, erfolgreich abgeschlossen, welches auf die Aufklärung
einer verzweigten Täterstruktur ausgerichtet war. Dieser
internationalen Gruppierung, in der ein 38-jähriger Mann aus Jever
eine wesentliche Rolle spielte, konnten umfangreiche
Rauschgiftgeschäfte auf unterschiedlichen Transportrouten zwischen
Ecuador, Spanien, den Niederlanden, Deutschland, Estland und Russland
nachgewiesen werden.

Im Verlauf der Ermittlungen erkannten die Fahnder immer
deutlicher, wie akribisch die auf strenge Abschottung bedachte und
höchst konspirativ agierende Bande konkrete Vorbereitungen traf, um
Kokain aus Ecuador nach Europa zu bringen. Mit Hilfe einer
ausgefeilten Transportlogistik sollte das Kokain in Seecontainern,
versteckt unter Tarnladungen durch die Zollabfertigung gebracht
werden. Den Fahndern gelang es, den genauen Ablauf einer auf diese
Weise erfolgreich geschmuggelten Rauschgiftpartie zu rekonstruieren.

Parallel zum Kokainschmuggel betrieben die Beschuldigten einen
schwunghaften europaweiten Handel mit Cannabis aus Spanien, dem mit
Sicherstellungen von mehr als 200 kg Cannabisharz in Lettland und 57
kg Marihuana in Spanien ein Ende gesetzt werden konnte.

Im November 2017 fand ein umfangreiches Ermittlungsverfahren der
GER Hannover mit 17 Durchsuchungen und drei Haftbefehlen seinen
Abschluss. Zwei Beschuldigte wurden im Raum Goslar und ein weiterer
Beschuldigter in Zusammenarbeit mit der italienischen Polizei in Rom
in Untersuchungshaft genommen. Sichergestellt wurden unter anderem
500 g Kokain, 3 kg Marihuana und Bargeld.

Ausgangspunkt war die Aussage einer inzwischen zu einer
vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Frau aus der Region
Hannover, die als "Berufskurierin" Rauschgifttransporte für
verschiedene Auftraggeber, so auch für oben genannten Beschuldigten
aus Goslar, durchgeführt hatte. Die Ermittlungen belegen, dass diese
mindestens 4 Lieferungen mit jeweils 2 kg Kokain aus den Niederlanden
bezogen hatten. Bei der Observation einer weiteren Lieferung wurden
in einem PKW in einer Tiefgarage in Amsterdam 27 kg Kokain entdeckt
und sichergestellt. Zusätzlich kann den Beschuldigten der
gewerbsmäßige Handel mit Cannabis nachgewiesen werden.

Die GER Hannover konnte nach mehrmonatigen Ermittlungen im
November 2017 in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren 160 kg
Marihuana sicherstellen. Das Rauschgift war in zwei speziell dafür
umgebauten Dieseltanks einer Sattelzugmaschine eingeschmuggelt
worden. Der hinter dieser Lieferung stehenden Tätergruppierung kann
die Einfuhr von mehreren hundert Kilogramm Marihuana aus Montenegro
nachgewiesen werden, die auf unterschiedlichen Transportwegen in den
Raum Hannover gelangt waren. Fünf Tatverdächtige wurden in
Untersuchungshaft genommen.

Mit mehr als 260 Fällen war eine deutliche Steigerung bei
Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu verzeichnen.

Die Zollfahnder gingen zahlreichen Käufen von pyrotechnischen
Gegenständen über Internet-Shops im osteuropäischen Ausland mit
anschließendem Transport nach Deutschland nach. Fast immer wurden
bei den richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen die in Rede
stehenden Gegenstände vorgefunden.

Die insgesamt im Jahr 2017 sichergestellten 15.915 pyrotechnischen
Gegenstände (z.T. mit einem Gewicht von mehr als 5 kg/Stück) besaßen
in der Regel eine weit über dem zulässigen Wert liegende
Explosionskraft. Sowohl der Versand als auch die anschließende
Aufbewahrung (zumeist in Wohngebäuden) geschah ohne jegliche
Sicherheitsvorkehrungen.

Das unkalkulierbare Gefahrenpotenzial veranschaulicht beispielhaft
der folgenden Aufgriff der Kontrolleinheit Verkehrswege des
Hauptzollamtes Göttingen:

Im Dezember 2017 wurde bei einer Zollkontrolle auf der BAB 2 in
der Nähe von Helmstedt ein polnischer PKW mit insgesamt 3.962 nicht
zugelassenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die explosive Fracht,
die in die Niederlande gehen sollte, war im Kofferraum und in einer
Dachgepäckbox verstaut, wodurch das Fahrzeug einer "rollenden Bombe"
glich. Zum sicheren Abtransport musste der Kampfmittelräumdienst des
Landeskriminalamtes Niedersachsen eingesetzt werden.

Die wesentlichen Ergebnisse des Jahres 2017 in Zahlen
zusammengefasst:

Eingeleitete Ermittlungsverfahren896
Beschuldigte1.099
Ermittelter Steuerschaden24,8 Mio. Euro
Inlandssicherstellungen Zigaretten10,5 Mio. Stück
Zusätzlich ermittelte Zigarettenmenge60 Mio. Stück

Inlandssicherstellungen Rauschgift Kokain53,7 kg 1) Heroin
0,05 kg Amfetamin12,7 kg 2) Crystal10,2 kg Ecstasy
25.664 Stück Marihuana105,5 kg 3) Haschisch16,8 kg Khat
156,2 kg Cannabispflanzen2.175 Stück 4)

Inlandssicherstellungen Pyrotechnik15.915 Stück Gesicherte
Vermögenswerte 717.225 Euro

Fussnoten 1) Zusätzliche 90,4 kg, die in Ermittlungsverfahren
unter polizeilicher Federführung von den GERen Hannover, Osnabrück
und Oldenburg sichergestellt wurden, sind in der Statistik der
Polizei Niedersachsen erfasst. 2) In dieser Menge sind 1,58 kg
Amfetaminderivat (MDMA) enthalten. 3) In Ermittlungen der GERen
Hannover, Osnabrück und Oldenburg unter polizeilicher Federführung
konnten weitere 177,5 kg Marihuana sichergestellt werden, die in der
Statistik der Polizei Niedersachsen erfasst sind. 4) In einem
Ermittlungsverfahren der GER Bremen unter Federführung der Polizei
wurden weitere 6.727 Cannabispflanzen sichergestellt, die in der
Statistik der Polizei Bremen erfasst sind.

Zusätzliche Informationen zur Organisation des Zollfahndungsamtes
Hannover:

Das Zollfahndungsamt Hannover untersteht der am 01.01.2016
eingerichteten Generalzolldirektion (GZD), einer Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Es ist Teil des
deutschen Zollfahndungsdienstes, der aus dem Zollkriminalamt
(Direktion VIII der GZD) sowie den 8 Zollfahndungsämtern besteht.

Mit seinen Außenstellen in Bremen, Magdeburg und Bielefeld und 316
Beschäftigten ist das Zollfahndungsamt Hannover für weite Teile
Niedersachsens, Sachsen-Anhalts, Bremens und für Teile von
Ostwestfalen zuständig. Damit umfasst der Bezirk ein Gebiet von über
60.000 Quadratkilometern.

Zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität arbeitet das
Zollfahndungsamt Hannover schon seit vielen Jahren erfolgreich mit
den Polizeibehörden der Länder in "Gemeinsamen Ermittlungsgruppen
Rauschgift" zusammen (GER Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Bremen und
Magdeburg).

Auch bei der Bekämpfung der Geldwäschekriminalität gibt es eine
institutionalisierte Zusammenarbeit spezialisierter Kräfte von
Zollfahndung und Polizei in "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen"
(GFG Hannover und Magdeburg).




Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hannover
Pressesprecher
Thomas Schüre
Telefon: 0511 33611 200
Mobil: 0172 2579 408
E-Mail: presse(at)zfah.bfinv.de
http://www.zoll.de

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.04.2018 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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