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Mannheim: 32- und 53-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gemeinschaftl. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen u.a. in U-Haft

ID: 1874186

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht
Mannheim Haftbefehle gegen einen 32-Jährigen und einen 53-Jährigen
wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge in zehn Fällen. Bei dem 53-Jährigen liegt zudem
ein weiterer Fall des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln vor.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen sich im Jahr 2014 dazu
entschlossen zu haben, im Raum Mannheim einen schwunghaften Handel
mit insbesondere Marihuana und Amphetamin zu betreiben. Durch den
Weiterverkauf der Betäubungsmittel, auch in großen Mengen, wollten
sie sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer
verschaffen. Hierdurch sollte der Eigenkonsum und der Lebensunterhalt
bestritten werden.

Während der 53-Jährige aus seiner Wohnung in Mannheim-Neckarstadt
die Betäubungsmittel an einen umfangreichen Kreis an Abnehmer
veräußerte, bunkerte der 32-Jährige die Betäubungsmittel in seiner
Wohnung oder Drittwohnungen, die sich ebenfalls in Mannheim befanden.

Umfangreiche Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift, des
Polizeipräsidiums Mannheim ergaben folgenden Erkenntnisse.

Im Zeitraum Mitte 2014 bis Anfang 2015 lagerte der 53-Jährige in
drei Fällen jeweils mindestens eine halbes Kilogramm Marihuana in
anderen Wohnungen zwischen und ließ dieses in der Folge portionsweise
von dem 32-Jährigen abholen, um dieses gewinnbringend zu veräußern.

Anfang 2015 verkaufte der 53-Jährige 100 Gramm Amphetamin, welches
teilweise vom Abnehmer selbst konsumiert und teilweise weiterverkauft
wurde.

Anfang Februar 2017 verkauften die Beschuldigten ein weiteres
Kilogramm Marihuana gewinnbringend.

Im Zeitraum Juni 2017 bis Dezember 2017 erwarb der 53-Jährige in




mindestens vier Fällen und zuletzt am 08.02.2018 jeweils ein
Kilogramm Marihuana, was für den gewinnbringenden gemeinschaftlichen
Betäubungsmittelhandel mit seinem 32-jährigen Kompagnon gedacht war.
In diesem Zeitraum wurde fast wöchentlich zwischen 50-100 Gramm
Marihuana gewinnbringend an einen weiteren Abnehmer veräußert.

Am 19.02.2018 wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim
mehrere, beim Amtsgericht Mannheim erwirkte
Wohnungsdurchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Bei diesen Maßnahmen waren
u.a. Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz involviert. Bei
einer Wohnungsdurchsuchung wurden u.a. 900 Gramm Marihuana
beschlagnahmt, welches ebenfalls den Beschuldigten zugeordnet werden
konnten.

Die 32- und 53-jährigen deutschen Staatsangehörigen wurden am
20.02.2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen
gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen u.a. dem
Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser
erließ gegen das Duo Haftbefehle wegen Verdunkelungs- und
Fluchtgefahr.

Die Beschuldigten wurden danach in verschiedene
Justizvollzugsanstalten verbracht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der
Ermittlungsgruppe Rauschgift dauern an.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Pressestelle
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.04.2018 - 10:13 Uhr
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