Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz
(ots) - Stadttheater Konstanz
Aufführung "Mein Kampf"
In Zusammenhang mit der geplanten Aufführung des Theaterstücks
"Mein Kampf" von George Tabori sind bei der Staatsanwaltschaft
Konstanz mehrere Anzeigen gegen die Verantwortlichen des
Stadttheaters Konstanz eingegangen, die die Staatsanwaltschaft unter
dem Aspekt einer möglichen Straftat gem. § 86 a Abs. 1 Nr. 2
Strafgesetzbuch (Herstellen oder Vorrätighalten von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen zum Zwecke der Verbreitung oder
öffentlichen Verwendung) geprüft hat. Die Inszenierung des
Stadttheaters sieht vor, dass die Zuschauer während ih-res
Theaterbesuches die Möglichkeit haben, entweder für eine Freikarte
ein Hakenkreuzemblem oder - bei regulärem Eintrittspreis - einen
Davidstern oder auch keines der beiden Symbole anzulegen, und dadurch
in die Inszenierung eingebunden werden. Dieses spezifische Konzept
ist von der in Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz veranker-ten
Kunstfreiheit gedeckt und also gemäß § 86 a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs.3
Straf-gesetzbuch nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat
daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die
Verantwortlichen des Stadttheaters abgesehen.
Staatsanwaltschaft Konstanz Andreas Mathy Erster Staatsanwalt
00497531 2802063 andreas.mathy(at)stakonstanz.justiz.bwl.de
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Staatsanwaltschaft Konstanz
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Datum: 18.04.2018 - 12:57 Uhr
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