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EC- und Kreditkartenbetrug: So schützen Sie sich vor "Karten-Tricks"

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(ots) -
Bargeldloses Bezahlen ist für viele eine Selbstverständlichkeit.
Ob beim Internet-Shopping oder im Supermarkt an der Kasse: Zahlen mit
EC- oder Kreditkarte ist praktisch und unkompliziert. Doch leider
nutzen auch Trickdiebe den weit verbreiteten Einsatz immer wieder
aus. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich vor den "Karten-Tricks"
schützen können und was im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs zu tun
ist.

Beim Betrug mit Debitkarten (z.B. Girocard, früher auch als
ec-Karte bezeichnet) mit PIN waren die Fallzahlen in Rheinland-Pfalz
2017 mit 653 im Vergleich zum Jahr davor (2016: 761 Fälle)
rückläufig. Betrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Debitkarten ohne
PIN konnten um ca. 45 Prozent von 520 (2016) auf 287 Fälle im Jahr
2017 gesenkt werden. Trotz rückläufiger Fallzahlen gilt es weiterhin
achtsam zu bleiben.

Die Täter gelangen meist durch Diebstahl oder Einbruch in den
Besitz der Zahlungskarte und damit an die Daten der Zahlungskarten.
Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten Kartendaten
kann zur späteren Herstellung von Kartendubletten genutzt werden.
Darüber hinaus können die Täter durch Ausspähen der PIN, z.B. bei der
PIN-Verwendung am Geldautomat oder beim Bezahlen im Ladengeschäft in
deren Besitz kommen. Die Kriminellen können zudem bei einer
unverschlüsselten Internetverbindung Kartendaten von Privatpersonen
oder Firmen abgreifen. Beim sogenannten Phishing versuchen die
Betrüger durch gefälschte Internetmails oder mittels Viren und
Schadprogrammen wie Trojanern an Zahlungsdaten, Passwörter oder
persönliche Daten zu gelangen. Die Täter können mit der Debitkarte
und PIN im Handel bezahlen, Geld abheben oder mit Kreditkartendaten
im Mail-, Phone, bzw. Internet-Order-Verfahren bezahlen.





Ein Schaden ist aber oftmals vermeidbar und erfordert lediglich
sicherheitsbewusstes Verhalten und rasches Handeln des Betroffenen
beim Verlust oder Diebstahl der Zahlungskarte.

Die Tipps der Polizei:

- Behandeln Sie Ihre Bank- und Kreditkarten so sorgfältig wie
Bargeld und tragen Sie diese dicht am Körper, verteilt in
verschlossenen Innentaschen der Kleidung.
- Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen,
Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen
etc. liegen - weder offen noch versteckt, auch nicht für kurze
Zeit.
- Rechnen Sie insbesondere in Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen
oder Flughäfen sowie auf Messen oder Ausstellungen mit
Taschendieben.
- Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch
besitzen.
- Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und
werfen Sie diese nicht in den Papierkorb der Bank/des
Geschäftes. Mit den Kontodaten aus dem Papierkorb ist Ihr Geld
vor Tätern nicht mehr sicher. Vernichten Sie verschriebene
Belege, u. U. auch den Durchschlag.
- Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit Abbuchungen auf
Ihrem Konto.
- Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.
- Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene
ec- oder Kreditkarte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass
verschriebene Kreditkartenbelege, u. U. auch der Durchschlag,
sofort ungültig gemacht werden.
- Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder
Kreditkarteninstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen
Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag - vor allem die
Abschnitte über die Haftung; diese legen fest, welche
Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu
erfüllen haben.
- Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort für den weiteren
Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren
Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von
Straftätern manipuliert sein.
- Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei
der Polizei.

Umgang mit der PIN (Verhalten an Geldautomaten, Kassen etc.)

- Geben Sie Ihre PIN NIE an Dritte weiter; nicht einmal
Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder
Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von
Geldinstituten werden nach Ihrer PIN fragen. Prägen Sie sich am
besten Ihre PIN ein und vernichten Sie den PIN-Brief. Auf keinen
Fall sollten Sie die PIN irgendwo notieren (schon gar nicht auf
der Zahlungskarte! Aber auch nicht im Adressbuch, getarnt als
Telefonnummer o. Ä.)
- Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Geldautomaten Ihr
Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des
Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen sofort der
Polizei! Seien Sie sich der Risikosituation immer bewusst!
- Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im
Handel am Kassenautomaten stets darauf, dass niemand den Vorgang
beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder
angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben.
- Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse
als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert
ein Ausspähen erheblich!
- Geben Sie - selbst bei Aufforderung - die PIN niemals an
Türöffnern ein, auch nicht bei Geldinstituten. Verständigen Sie
in solchen Fällen sofort die Polizei!
- Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe
der PIN auffordern!
- Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf
die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.

Die Telefonnummern zum Sperren Ihrer Zahlungskarte lauten:

Zentraler Sperrnotruf: 116 116

Sofern sich Ihr Kartenherausgeber nicht dem Sperr-Notruf 116 116
angeschlossen hat, verwenden Sie bitte folgende Rufnummern:

Debitkarte (früher ec-Karte): 01805 021 021 American Express: 069
97 97 2000 MasterCard: 0800 819 1040 Diners Club: 069 90 01
50-135/-136 VISA: 0800 811 8440

Weitere Informationen zum Thema Zahlungskartenbetrug wie z.B. das
Faltblatt "Vorsicht Kartentricks" erhalten Sie bei den
kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Informieren können Sie sich auch im Internet unter: http://www.pol
izei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug.ht
ml www.sperr-notruf.de www.kartensicherheit.de https://www.verbrauche
rzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bank-u
nd-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-5179




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

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Datum: 18.04.2018 - 13:00 Uhr
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