Schwerpunktprüfung Bau
Finanzkontrolle Schwararbeit
(ots) -
Schwerpunktprüfung Bau
Stuttgarter Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben
heute mehrere verdachtslose Prüfungen auf diversen Baustellen im
Stadtgebiet Stuttgart sowie im Landkreis Esslingen und im
Rems-Murr-Kreis durchgeführt. Bei den Maßnahmen, die im Rahmen einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung stattfand, wurden insgesamt 15
Bauvorhaben kontrolliert. Im Fokus der Zöllner standen die Bezahlung
der branchenspezifischen Mindestlöhne, illegale Beschäftigung von
Ausländern, Scheinselbständigkeit, Sozialleistungsbetrug sowie die
Hinterziehung von Sozialabgaben. -202 Arbeitnehmer wurden zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragt -drei Arbeitnehmer waren als
Touristen nach Deutschland gereist und hielten sich mit der Aufnahme
einer Beschäftigung illegal in der Bundesrepublik auf - einer der
illegal beschäftigten Arbeiter wies sich den Zollbeamten gegenüber
mit einem gefälschten Pass aus -für fünf ausländische
Werkvertragsarbeiter war keine Arbeitserlaubnis beantragt wurden -
ein Arbeitnehmer steht im Verdacht als Scheinselbständiger auf dem
Bauvorhaben tätig gewesen zu sein -ein Unternehmen führte für seine
Arbeitnehmer nicht die vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen
(Aufzeichnungspflicht Mindestlohn) -ein Unternehmen steht im
Verdacht seine Arbeitnehmer ohne Zulassung an ein weiteres
Bauunternehmen verliehen zu haben (illegale Arbeitnehmerüberlassung)
-bei zwei Unternehmen ergaben sich Verdachtsmomente, dass
Sozialabgaben nicht in voller Höhe abgeführt wurden und die
vorgelegten Stundenaufzeichnungen nicht mit den tatsächlich
geleisteten Stunden übereinstimmen
"In der Region Stuttgart haben wir eine Vielzahl kleiner aber auch
großer Bauvorhaben und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt hier
immer wieder Verstöße bei der Beschäftigung und Bezahlung von
Arbeitnehmern auf.", erläutert der Pressesprecher des Hauptzollamts
Stuttgart die Situation in dem Gewerbe. "Nach den Prüfungen vor Ort
und der Befragung der Beschäftigten beginnt für den Zoll die Arbeit
eigentlich erst. Die Zöllner werden sich jetzt die
Geschäftsunterlagen der Unternehmen anschauen und ermitteln, in
welchem Umfang die Sozialkassen durch illegale Machenschaften
geschädigt wurden."
Mindestlohn Bau (Baden-Württemberg): Helfer 11,75 Facharbeiter
14,95
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
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Datum: 18.04.2018 - 16:37 Uhr
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