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Ergänzungsmeldung: Ermittlungen wegen des Verdachts der Schleusung, Zwangsprostitution und Ausbeutung:Bundesweiter Schlag der Bundespolizei

ID: 1874838

(ots) - Am 18. April 2018 haben 1.527 Beamte
der Bundespolizei im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
am Main ab den frühen Morgen-stunden zeitgleich in 12 Bundesländern
62 Bordelle bzw. Wohnungen durchsucht und dabei 7 Haftbefehle
vollstreckt. Damit waren das die personell größten Exekutivmaßnahmen
seit Bestehen der Bundespolizei.

Bei den Maßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel sowie Bargeld
in Höhe von 248.390 EUR sichergestellt werden. Auch die GSG 9 war mit
Kräften im Einsatz, da ein milieutypischer Besitz von Schusswaffen
nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Rahmen der Einsatzmaßnah-men
wurden 81 illegal aufhältige Personen angetroffen und an die
zu-ständigen Landespolizeidienststellen übergeben.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und
ban-denmäßigen Einschleusens von Ausländern, der gewerbs- und
banden-mäßigen Zwangsprostitution, der Zuhälterei und des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt richtet sich gegen
insgesamt 54 Be-schuldigte im Alter zwischen 26 und 66 Jahren.

Zum Kern der Gruppierung, die nach vorläufiger Bewertung der
Organi-sierten Kriminalität (OK) zuzurechnen sein dürfte, zählen 17
Beschuldigte. Die Gruppierung soll thailändische Frauen und
Transsexuelle mit er-schlichenen Schengen-Visa ins Bundesgebiet
eingeschleust haben. Der Reisezweck soll dabei von vorneherein in der
Aufnahme einer Erwerbs-tätigkeit durch Ausübung der Prostitution und
Überschreitung der Gültigkeitsdauer des erteilten Visums bestanden
haben. In Deutschland sollen die eingeschleusten thailändischen
Staatsangehörigen im Rotationsprinzip nahezu im gesamten Bundesgebiet
in Bordellen eingesetzt worden sein. Sie mussten den Erkenntnissen
zufolge nahezu 100% ihres Arbeits-lohns an den jeweiligen Betreiber
des Massagestudios abführen, um so den Schleuserlohn abzuarbeiten.




Dieser soll regelmäßig zwischen 16.000 und 36.000 EUR betragen haben.
Der Ertrag der verfolgten Gruppierung dürfte im siebenstelligen
Bereich liegen.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Bexbach mit
Sitz in Frankfurt am Main führt das entsprechende
Ermittlungsverfahren im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main seit Februar 2017. Gegenstand des
Ermittlungskomplexes sind der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen
Einschleusung von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG, des
Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 a
StGB, der Ausbeutung von Prostituierten gemäß § 180a StGB, der
Zuhälterei gemäß § 181a StGB, des Vorenthal-tens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sowie der Steuerhinterziehung nach §
370 AO.

Der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, erklärt hierzu:
"Der Bundespolizei ist ein harter und in seinem Ausmaß beispiel-loser
Schlag gegen ein bundesweit verzweigtes Netzwerk der Or-ganisierten
Kriminalität gelungen. Viele hunderte Frauen und Männer waren der
menschenverachtenden grenzenlosen Profit-gier von Schleusern über
Jahre und Landesgrenzen hinweg aus-geliefert. Diesem skrupellosen
Vorgehen und der sexuellen Aus-beutung in einem abscheulichen Ausmaß
konnte heute ein Ende gesetzt werden. Ich danke allen Beteiligten für
ihren Einsatz."

O-Ton des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter
Romann: "Es geht den Kriminellen nicht um humanitäre Fluchthilfe,
sondern um persönliche Bereicherung in Form menschenverachtender
Ausbeutung. Erneut zeigt sich: Organisierte Schleusungskriminalität
ist häufig erst der Anfang für weitere Verbrechen."

Maßnahmen in Bremen und Niedersachsen Die Exekutivmaßnahmen in
Bremen und Niedersachsen wurden durch die Bundespolizeiinspektion
Kriminalitätsbekämpfung Hamburg mit personeller Unterstützung der
weiteren Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion
Hannover sowie der Bundesbereitschaftspolizei durchgeführt. Bei den
insgesamt -10- Durchsuchungsobjekten in Bremen und Niedersachsen
handelte es sich ausschließlich um sogenannte Wohnungs-Bordelle. Die
Maßnahmen erfolgten in den Städten Bremen (2), Bad Nenndorf, Bad
Pyrmont, Goslar, Göttingen, Hannover (2), Oldenburg und Wolfsburg.
Die Vollstreckung von Haftbefehlen war hier nicht vorgesehen. Bei den
Durchsuchungsmaßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel wie z.B.
Mobiltelefone, Datenträger, Mietverträge und ein Taser sichergestellt
werden. Bei den Einsatzmaßnahmen in Niedersachsen und Bremen wurden
auch insgesamt -16- unerlaubt aufhältige Personen im Alter zwischen
26 - 60 Jahre festgestellt. Hierzu erfolgten auch Vernehmungen und
erkennungsdienstliche Behandlungen (bspw. Fingerabdrucknahme).

Die Maßnahmen sind abgeschlossen, die Auswertung der Beweismittel
dauert an.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover

-Pressestelle-

Jörg Ristow
Telefon: 0511 67675-4110
Mobil: 0160-96964896
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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.04.2018 - 18:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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