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Schlag der Bundespolizei gegen mutmaßliches Netzwerk der Organisierten Kriminalität. Größte Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen seit Bestehen der Bundespolizei. GSG 9 ebenfalls beteiligt.

ID: 1874839

(ots) - Am 18. April 2018 haben 1.527 Beamte der
Bundespolizei im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am
Main ab den frühen Morgenstunden zeitgleich in 12 Bundesländern 62
Bordelle bzw. Wohnungen durchsucht und dabei 7 Haftbefehle
vollstreckt. Damit waren das die personell größten Exekutivmaßnahmen
seit Bestehen der Bundespolizei.

Bei den Maßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel sowie Bargeld
in Höhe von 248.390,00 EUR sichergestellt werden. Auch die GSG 9 war
mit Kräften im Einsatz, da ein milieutypischer Besitz von
Schusswaffen nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Rahmen der
Einsatzmaßnahmen wurden 81 illegal aufhältige Personen angetroffen
und an die zuständigen Landespolizeidienststellen übergeben.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und
bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, der gewerbs- und
bandenmäßigen Zwangsprostitution, der Zuhälterei und des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt richtet sich gegen
insgesamt 54 Beschuldigte im Alter zwischen 26 und 66 Jahren.

Zum Kern der Gruppierung, die nach vorläufiger Bewertung der
Organisierten Kriminalität (OK) zuzurechnen sein dürfte, zählen 17
Beschuldigte. Die Gruppierung soll thailändische Frauen und
Transsexuelle mit erschlichenen Schengen-Visa ins Bundesgebiet
eingeschleust haben. Der Reisezweck soll dabei von vorneherein in der
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Ausübung der Prostitution und
Überschreitung der Gültigkeitsdauer des erteilten Visums bestanden
haben. In Deutschland sollen die eingeschleusten thailändischen
Staatsangehörigen im Rotationsprinzip nahezu im gesamten Bundesgebiet
in Bordellen eingesetzt worden sein. Sie mussten den Erkenntnissen
zufolge nahezu 100 Prozent ihres Arbeitslohns an den jeweiligen
Betreiber des Massagestudios abführen, um so den Schleuserlohn




abzuarbeiten. Dieser soll regelmäßig zwischen 16.000 und 36.000 EUR
betragen haben. Der Ertrag der verfolgten Gruppierung dürfte im
siebenstelligen Bereich liegen.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Bexbach mit
Sitz in Frankfurt am Main führt das entsprechende
Ermittlungsverfahren im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main seit Februar 2017. Gegenstand des
Ermittlungskomplexes sind der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen
Einschleusung von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG, des
Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 a
StGB, der Ausbeutung von Prostituierten gemäß § 180a StGB, der
Zuhälterei gemäß § 181a StGB, des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sowie der Steuerhinterziehung nach §
370 AO.

Der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, erklärt hierzu:
"Der Bundespolizei ist ein harter und in seinem Ausmaß beispielloser
Schlag gegen ein bundesweit verzweigtes Netzwerk der Organisierten
Kriminalität gelungen. Viele hunderte Frauen und Männer waren der
menschenverachtenden grenzenlosen Profitgier von Schleusern über
Jahre und Landesgrenzen hinweg ausgeliefert. Diesem skrupellosen
Vorgehen und der sexuellen Ausbeutung in einem abscheulichen Ausmaß
konnte heute ein Ende gesetzt werden. Ich danke allen Beteiligten für
ihren Einsatz."

O-Ton des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter
Romann: "Es geht den Kriminellen nicht um humanitäre Fluchthilfe,
sondern um persönliche Bereicherung in Form menschenverachtender
Ausbeutung. Erneut zeigt sich: Organisierte Schleusungskriminalität
ist häufig erst der Anfang für weitere Verbrechen."

Ergänzungen für den Bereich Mitteldeutschland:

Auch in Mitteldeutschland fanden in den Bundesländern Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen Maßnahmen gegen die Gruppierung der
Organisierten Kriminalität im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main statt.

Seit den Morgenstunden durchsuchten ca. 150 Einsatzkräfte
insgesamt sieben Objekte verteilt auf die Städte Dresden, Chemnitz,
Zwickau, Magdeburg, Dessau, Nordhausen und Gotha. Dabei konnten 11
unerlaubt aufhältige Prostituierte (Nordhausen 2; Gotha 4; Chemnitz
4; Zwickau 1) festgestellt werden. Die unerlaubt aufhältigen Personen
(thailändische Staatsangehörigkeit) erhielten teilweise
Ausweisungsverfügungen. Bei den übrigen Personen klären die
zuständigen Ausländerbehörden den weiteren Verbleib im Bundesgebiet.

Bei den durchsuchten Objekten handelte es sich um Wohnungen,
welche hauptsächlich als Bordell oder Massagesalon genutzt wurden.
Als Beweismittel stellten die Ermittler Smartphones, Tablets,
Notebooks und Unterlagen sicher.

Einen in Gotha festgestellten Thailänder nahmen die
Bundespolizisten aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls wegen
Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel fest.

Die auf die Durchsuchung folgenden strafprozessualen Maßnahmen
werden in Teilen voraussichtlich noch bis in die frühen Abendstunden
anhalten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

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Datum: 18.04.2018 - 18:06 Uhr
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