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+++ Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs +++ Diverse technische Mängel festgestellt +++ Zehn Großraum- und Schwertransporte überprüft +++

ID: 1875671

(ots) - Die Regionale Kontrollgruppe der
Polizeidirektion Oldenburg hat in der Nacht von Mittwoch auf
Donnerstag, 18./19.04.2018, in der Zeit von 20.00 bis 05.00 Uhr,
umfangreiche Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs, mit
Schwerpunkt Großraum- und Schwertransporte, durchgeführt.

An der Kontrollaktion auf der BAB 1 in Richtung Bremen, auf dem
Parkplatz Langwege-Ost im Landkreis Vechta, waren insgesamt 21
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus verschiedenen
Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg, ein Beamter der
Polizeidirektion Göttingen sowie je zwei Vertreter der Stadt
Delmenhorst und des Landkreises Diepholz im Einsatz.

Insgesamt wurden im o.g. Zeitraum zehn Transporte kontrolliert,
von denen neun beanstandet wurden. Einem dieser Fahrer musste vor Ort
auf Grund von mangelnder Ladungssicherung die Weiterfahrt untersagt
werden.

Bei einem 27-jährigen, aus den Niederlanden stammenden
Fahrzeugführer, der mit einem Großraumtransport von den Niederlanden
nach Schleswig-Holstein unterwegs und mit einem sog. Mobilheim
beladen war, wurden im Rahmen der Kontrolle erhebliche Verstöße im
Bereich der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Eine digitale
Auswertung des vorgeschriebenen Kontrollgerätes ergab letztlich eine
Liste von insgesamt 22 Zuwiderhandlungen. Den Fahrer erwartet nun ein
empfindliches Bußgeld in vierstelliger Höhe.

Bei einem 56-jährigen, deutschen Fahrer mit einem alleinigen
Wohnsitz in den Niederlanden, der mit einem Transport von Vreden nach
Toddin unterwegs und mit Fahrzeugteilen beladen war, wurde eine
Straftat wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen festgestellt.
Diese Straftat konnte vor Ort anhand eines vorgeschriebenen
Kontrollgerätes und der anschließenden Auswertung der Daten ermittelt
werden. Demnach fuhr der Fahrer mit einer nicht ihm gehörenden Karte.




Die Karte gehörte seinem Arbeitgeber. Da der Fahrer seinen Wohnsitz
nicht in Deutschland hat, wurde durch die zuständige
Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Sicherung des Strafverfahrens eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro angeordnet. Die Karte des
Arbeitgebers wurde beschlagnahmt.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Ulrike Lünsmann
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 19.04.2018 - 16:37 Uhr
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