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Abschlussmeldung zur Verkehrswoche des Polizeipräsidiums Südosthessen von Freitag, 20.04.2018

ID: 1875910

(ots) -
Bereiche Offenbach und Main-Kinzig

Von Andrea Ackermann

Verkehrswoche: Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Unfälle passieren nicht - Unfälle werden verursacht! Zu diesem
Satz fallen einem sofort unzählige Situationen im Straßenverkehr ein:
Ein Auto kommt auf gerader Strecke von der Straße ab und landet im
Graben oder prallt gegen einen Baum. Gründe könnten zu schnelles
Fahren, Ablenkung oder Alkohol am Steuer sein. Beim Linksabbiegen
wird ein entgegenkommendes Motorrad übersehen und es kommt zum
folgenschweren Zusammenstoß. Beim Abbiegen erkennt ein Autofahrer
einen Fußgänger zu spät, der gerade über den Zebrastreifen geht. Zwei
Autos stoßen an einer Kreuzung zusammen und beide Fahrer behaupten,
bei "Grün" gefahren zu sein. Beim Ausparken auf dem
Supermarktparkplatz wird ein anderes geparktes Auto touchiert. Die
Aufzählung ließe sich noch weiterführen.

Was mache ich, wenn's gekracht hat?

"Ein Unfall ist für die Beteiligten meist ein einschneidendes
Erlebnis und erfordert ein besonnenes und richtiges Verhalten", sagte
Polizeipräsident Roland Ullmann und ergänzte: "Die ersten Maßnahmen
sind Anhalten, Absichern, Verletzten helfen, Straße bei geringem
Schaden räumen, Personalien austauschen und die Polizei
verständigen."

Der Leiter der Abteilung Einsatz, Claus Spinnler, führte weiter
aus: "Unfallbeteiligte haben eine Warte- und
Benachrichtigungspflicht, auch bereits bei scheinbaren
Bagatellschäden. Ansonsten ermitteln wir wegen Verkehrsunfallflucht.
Unfallflucht ist eine Straftat und keinesfalls ein Kavaliersdelikt.
Im Amtsdeutsch spricht man von einem Offizialdelikt, bei dem die
Polizei eine Anzeige aufnehmen muss." Daran ändert sich auch nichts,
sollten sich die Beteiligten am Ende einig werden.

Ullmann und Spinnler wiesen auf die möglichen Folgen einer




Unfallflucht hin; bei einer Verurteilung müssen die Fahrer mit der
Entziehung der Fahrerlaubnis, mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen
und mit Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Die
Wahrscheinlichkeit, nach einer Verkehrsunfallflucht von der Polizei
ermittelt zu werden, ist hoch. Die Statistik weist für das Jahr 2017
erneut einen Anstieg bei den Verkehrsunfallfluchten um 69 auf nunmehr
5.676 aus (2016: 5.607) und erreicht bedauerlicher Weise den
Höchststand der letzten zehn Jahre. Bei fast 40 Prozent der 14.244
Verkehrsunfälle im Jahr 2017 hat sich ein Beteiligter unerlaubt von
der Unfallstelle entfernt. Die Polizei konnte allerdings auch rund 40
Prozent der Fälle aufklären.

Die Beamten der Unfallfluchtgruppe, die immer dann ermitteln, wenn
Personen- oder erheblicher Sachschaden entstand, konnten 1.167 und
damit gut 42 Prozent der Unfallfluchten aufklären (2016 waren es
1.188 und 41,67 Prozent).

Leicht gesunken sind die Unfälle, bei denen sich ein Beteiligter
trotz verletzter Personen unberechtigt entfernte, um 24 auf 251.
Allerdings wurden 314 (2016: 315) Menschen verletzt, darunter 28
erheblich (2016: 33). Die Unfallfluchtermittler klärten mehr als 55
Prozent der Unfallfluchten mit Personenschaden auf. (Im Jahr 2016
waren es sogar über 57 Prozent). Ein weiteres Schwerpunktthema bleibt
die Ablenkung durch Telefonieren, Wischen oder Tippen auf dem Handy:
Dieses Jahr sind landes- und europaweit Veranstaltungen zum Thema
Ablenkung im Straßenverkehr geplant. Darüber hinaus führt die Polizei
gezielte Verkehrskontrollen durch; wer verbotswidrig ein Handy beim
Fahren benutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt
im Zentralregister rechnen. Wer im Blindflug unterwegs ist,
gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder,
Fußgänger oder Radfahrer. Die Polizei kann nach schweren Unfällen,
sofern ein Verdacht der Handynutzung besteht, das Gerät
beschlagnahmen. Dabei soll untersucht werden, ob dies für den
Unfallhergang eine Rolle gespielt hat.

Ullmann und Spinnler bitten die Bürgerinnen und Bürger, stets ihre
Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen,
riskante Fahrmanöver zu vermeiden und sich rücksichtsvoll und
vorausschauend im Straßenverkehr zu verhalten.

Seinen Dank spricht der Behördenleiter allen Trägern der
Verkehrssicherheitsarbeit aus: "Gute Ergebnisse erreichen wir nur in
der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den
Straßenverkehrsbehörden und den Straßenbaulastträgern der Kreise und
Kommunen, den Unfallkommissionen der Landkreise und der
Autobahnkommission. Mein besonderer Dank gilt den Lehrern der
Grundschulen und Verkehrswachten für ihr Engagement bei den
Schulwegbegehungen, den Bus- und Radfahrausbildungen sowie den Blitz
für Kids-Aktionen."

Hinweis: Ein Flyer zu dieser Pressemeldung ist recherchierbar
unter www.polizeipresse.de. Dort geben Sie bitte Ihre bei
News-Aktuell registrierte E-Mail-Adresse ein oder:
suedosthessen(at)news-aktuell.de

Offenbach, 20.04.2018, Pressestelle, Andrea Ackermann




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
Geleitsstraße 124, 63067 Offenbach
Pressestelle

Telefon: 069 / 8098 - 1210
Fax: 069 / 8098 - 1207
Rudi Neu (neu) - 1212 oder 0173 591 8868
Andrea Ackermann (aa) - 1214 oder 0173 / 301 7834
Michael Malkmus (mm) - 1213 oder 0173 / 301 7743
Felix Geis (fg) - 1211
Anke Vitasek (av) - 1218 oder 0172 / 328 3254
E-Mail: pressestelle.ppsoh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 20.04.2018 - 10:12 Uhr
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