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Hauptzollamt Oldenburg:

Zahlen, Daten und Fakten aus der Jahresbilanz 2017

ID: 1875936

(ots) -
*** Über eine Milliarde Euro Einnahmen aus Zöllen,
Verbrauchsteuern und Kraftfahrzeugsteuer *** Über 26 Kilogramm
Rauschgift wurden dem Schwarzmarkt entzogen *** Rund 1,9 Millionen
Im- und Exportvorgänge abgefertigt ***

Das Tätigkeitsprofil des Zolls hat sich in den vergangenen
Jahrzehnten massiv gewandelt. Auch im Nordwesten Deutschlands sind
neben der Erhebung von Zöllen und Steuern neue zentrale Aufgaben
hinzugekommen:

Das Hauptzollamt Oldenburg steht für die reibungslose Abfertigung
des internationalen Warenverkehrs, schützt Bürger und Umwelt vor
schädlichen oder gefährlichen Schmuggelgütern und setzt sich mit der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit für einen
fairen Wettbewerb ein.

Der Zoll: Einnahmen für staatliche Ausgaben

"Wir können zufrieden auf das Jahr 2017 Rückschau halten und gehen
motiviert in die nächste Runde", so Regierungsdirektorin Astrid
Gessler, Leiterin des Hauptzollamts Oldenburg, zur zurückliegenden
Jahresbilanz.

"550 Zöllnerinnen und Zöllner vereinnahmten in einem
Zuständigkeitsbezirk von über 12.100 qkm mit 1,75 Millionen Einwohner
über eine Milliarde Euro. Steuergelder, die zur finanziellen
Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens beitragen."

Auf die klassische Steuer für die Einfuhr von Waren aus Ländern
außerhalb der Europäischen Union - den Zoll - entfallen dabei rund 27
Mio. Euro. Die in diesem Zusammenhang zu erhebende
Einfuhrumsatzsteuer betrug 528 Mio. Euro.

Die nachfolgende Übersicht stellt die gesamten Steuereinnahmen des
Jahres 2017 zusammen:

> Zölle: 27 Mio. Euro

> Einfuhrumsatzsteuer: 528 Mio. Euro

> Verbrauchsteuern: (z. B. Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein
und Bier-steuer) 381,5 Mio. Euro

> Kraftfahrzeugsteuer: 86 Mio. Euro





> Differenzbetrag aus der Nacherhebung und Erstattung von
Steuereinnahmen 6,3 Mio. Euro

> Steueraufkommen insgesamt: 1.028,5 Mio. Euro

Sicherung der Sozialsysteme - der Zoll gegen Schwarzarbeit

Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen
die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden
Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ordentlich beschäftigen, können mit Schwarzarbeitern nur schwer
konkurrieren. Obwohl sie sich der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre
Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen
Infrastruktur. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
des Zolls gehen gegen dieses Ungleichgewicht vor:

Durch die FKS kam es im vergangenen Jahr zu 945 Prüfungen von
Arbeitgebern. Der festgestellte finanzielle Schaden aus den daraus
resultierenden straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen liegt bei
über 15 Millionen Euro.

"Über 2.200 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten konnten durch
den Einsatz unserer FKS im vergangenen Jahr eingeleitet werden - ca.
2.150 Verfahren kamen zum Abschluss. Die Summe der Geldstrafen,
-bußen und Verwarnungsgelder, die auf unere Ermittlungsarbeit
zurückzuführen sind, liegt bei knapp 1,2 Millionen Euro", bilanziert
Frank Mauritz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Oldenburg.

Eine Frage der Sicherheit: Welche Waren dürfen in das Land?

Mit dem Wegfall der Kontrollen im Binnenland der EU wurden die
Warenkontrollen des Zolls am direkten Grenzverlauf zwischen den
Mitgliedstaaten abgeschafft. Seitdem sind diese Staatsgrenzen weder
für den gewerblichen Warenverkehr noch für den privaten Reiseverkehr
ein Hindernis.

Offene Grenzen sind jedoch kein Freifahrtschein für Drogenkuriere,
Waffenhändler und Zigarettenschmuggler.

Die Überwachung der innergemeinschaftlichen Grenzen sowie der
Außengrenzen der Europäischen Union in der Küstenregion bilden einen
Aufgabenschwerpunkt des Hauptzollamts Oldenburg. Täglich im
24-Stunden-Schichtbetrieb organisierte Kontrolleinheiten des Zolls
sind an den Standorten Emden, Norden und Papenburg sowie in
Wilhelmshaven, Brake und Oldenburg erfolgreich im Einsatz gegen den
Schmuggel von verbotenen und gefährlichen Gütern.

"Unsere Zollkontrollen sind erfolgreich und wichtig. Sie schützen
die Bevölkerung vor verbotenen Schmuggelwaren, die wir hier nicht
haben wollen", erläutert Mauritz.

"In der Gesamtheit haben wir 2017 über 78.800 Fahrzeuge und
Einzelpersonen kontrolliert. Ich verrate sicher kein Geheimnis, wenn
ich dabei den Kampf gegen den Drogenschmuggel im Grenzraum zu den
Niederlanden als einen Schwerpunkt unserer Arbeit bezeichne." In 800
Fällen fanden die Zöllnerinnen und Zöllner Rauschgift. Die höchste
Aufgriffsrate seit Jahren im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts
Oldenburg. Summiert über 26 Kilogramm Rauschgift wurden
sichergestellt und damit dem illegalen Schwarzmarkt entzogen. Den
Hauptanteil hatten Aufgriffe an Haschisch, Marihuana und Amphetamin.

Hinzu kam die Sicherstellung von 2,8 Millionen unversteuerten
Schmuggelzigaretten.

Der Wasserzoll

Der Zoll ist Teil der Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland.
Er nimmt gemeinsam mit anderen Behörden die Grenzaufsicht an den
Wassergrenzen, insbesondere der Seeküste wahr. Zu seinen Aufgaben
zählen auch der Umweltschutz auf See und die Rettung Schiffbrüchiger.

Für das Hauptzollamt Oldenburg sind vier Zollboote mit
Liegeplätzen in Emden und Wilhelmshaven im Einsatz.

Die Zollämter - Schnittstelle für den internationalen Warenverkehr

Von der Containerladung bis zum Postpaket - die Warenabfertigung
ist ein zöllnerisches Kerngeschäft. Dass grenzüberschreitende
Warenströme so barrierefrei wie möglich fließen können, verdanken wir
den Kolleginnen und Kollegen bei den Zollämtern.

Zum Hauptzollamt Oldenburg zählen sieben Zollämter an den
folgenden Standorten: Brake, Cuxhaven, Emden, Kreyenbrück
(Oldenburg), Papenburg, Stade und Wilhelmshaven.

2017 wurden über diese Zolldienststellen rund 1,9 Millionen Im-
und Exportvorgänge abgefertigt.

In Zeiten von "E-Commerce" ist das Abfertigungsvolumen im privaten
Postverkehr stetig steigend. Kommt ein Paket aus dem
nichteuropäischen Ausland nach Deutschland, darf der Zoll die Sendung
trotz Brief- und Postgeheimnis öffnen lassen und den Inhalt prüfen.
Nicht immer ist im Internet klar ersichtlich, ob Bestellungen aus dem
Ausland versendet werden.

Ob und in welcher Höhe Abgaben anfallen, ist anschaulich unter
www.zoll.de in der Rubrik "Bestimmungen im Postverkehr" erläutert.
Der Zoll rät in diesem Zusammenhang schon vor der Bestellung im
Internet genau zu prüfen, inwiefern Warenlieferungen unzulässig sein
könnten. Das erfahrene Personal der Zollämter berät Sie gern.

Onlineshoppen ist einfach - mit wenigen Klicks ist das gewünschte
Produkt bestellt. Die App "Zoll und Post" hilft, die
voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen und liefert wichtige
Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr.

Zusätzlich wird vor Produkten gewarnt, die gefährlich oder
verboten sein könnten. Oftmals handelt es sich bei den besonders
günstigen Angeboten nicht um Originalware, sondern um gefälschte und
teils minderwertige Billigprodukte.

Die neue App "Zoll und Post" ist kostenlos im Apple App Store und
im Google Play Store verfügbar.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151 42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.04.2018 - 10:39 Uhr
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