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Zoll prüft Bauhauptgewerbe in Bernau und Cottbus

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(ots) - Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt
(Oder) prüften im Rahmen einer bundesweit zeitgleichen
Schwerpunktprüfung am 18.04.2018 im Bauhauptgewerbe mit Schwerpunkt
Trocken- und Montagebau.

Auf einer großen Baustelle in Bernau befragten Zöllner unter
Beteiligung der Bundespolizei und des Amtes für Arbeitsschutz etwa 70
Personen. Bei sechs Arbeitgebern ergaben sich Anhaltspunkte wegen
Mindestlohnverstößen. Die angetroffenen Arbeitnehmer gaben an, 8 - 9
EUR je Stunde zu verdienen und damit deutlich weniger als den
tariflichen Mindestlohn im Baugewerbe. Dieser beträgt in
Ostdeutschland seit dem 01.03.2018 11,75 EUR. In sechs Sachverhalten
wird es wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen zu
weiteren Nachprüfungen kommen. In drei Fällen gab es mögliche
Verstöße wegen unzulässiger Ausländerbeschäftigung. Es wurde auch
eine zur Fahndung (Aufenthaltsermittlung) ausgeschriebene Person
angetroffen.

In Cottbus wurden auf vier Baustellen etwa 100 Personen befragt.
Anlass zu weiteren Prüfungen boten ein Sachverhalt wegen eines
sozialversicherungsrechtlichen Meldeverstoßes und eine Feststellung
wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit ohne Erlaubnis).




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/563-1180
E-Mail: presse.hza-ff(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 20.04.2018 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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