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Hauptzollamt Lörrach stellt Jahresergebnis 2017 vor

ID: 1876238

(ots) -
Die Ergebnisse aus den verschiedenen Aufgabenbereichen des
Hauptzollamts Lörrach stellte am 20. April 2018 der Leiter der
Dienststelle, Volker Künzle, der Presse vor. Vortragende waren
daneben die Leiter des Sachgebiets Kontrollen (Frank Schweizer), des
Sachgebiets Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Dieter Quasnowitz) sowie -
stellvertretend für alle Zollämter im Bezirk - der Leiter des
Zollamts Weil am Rhein-Autobahn (Ralf Schemenauer).

Gesamteinnahmen 2,4 Milliarden Euro an Abgaben hat die Behörde im
Jahr 2017 eingenommen, davon Zölle in Höhe von 61 Millionen Euro und
mehr als 2,1 Milliarde Euro an Einfuhrumsatzsteuer. Daneben flossen
rund 232 Millionen Euro an Verbrauchsteuern in die Kassen der
Behörde, davon wurden bei der Stromsteuer mit mehr als 187 Millionen
Euro die höchsten Einnahmen erzielt. Zu den Verbrauchsteuern, die bei
der Einfuhr oder im Produktionsverlauf entstehen, zählen auch die
Energiesteuer, die mit rund 38 Millionen Euro zu Buche schlägt,
Tabak-, Kaffee, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- Bier- und
Branntweinsteuer. Viele dieser Steuern werden zentral bei andern
Hauptzollämtern verwaltet und dort statistisch erfasst.
Kraftfahrzeugsteuer für im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach
angemeldete Fahrzeuge erhebt das Hauptzollamt Singen.

Vollstreckung in öffentlich-rechtliche Forderungen Die
Vollstreckungsstellen der Hauptzollämter treiben nicht nur eigene
säumige Forderungen bei, auch für andere öffentlich-rechtliche
Institutionen, wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die
Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Krankenkassen, wird der Zoll
hier tätig. Die Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Lörrach,
zuständig für ganz Baden und Teile der Südpfalz, hat im Jahr 2017
296.000 neuer Vollstreckungsaufträge verbucht und so mehr als 94
Millionen Euro an ausstehenden Beträgen realisieren können. Mehr als




die Hälfte dieser Summe wurde für Fremdgläubiger verwirklicht.

Schutz von Sicherheit und Ordnung Fast die Hälfte der
Steuereinnahmen, die dem Bundeshaushalt zufließen, verwirklicht die
Bundeszollverwaltung als Finanzamt des Bundes. Die rund 40.000
Bediensteten haben daneben die Aufgabe, die Gesundheit von
Bürgerinnen und Bürgern und die Erhaltung der Arten zu schützen, den
Einfuhrschmuggel von Drogen, Zigaretten, Waffen und Arzneimitteln zu
bekämpfen und gegen Marken- und Produktpiraterie vorzugehen. In Bezug
auf den Drogenschmuggel wurde erheblich mehr Haschisch und Marihuana
als im Vorjahr festgestellt, nämlich insgesamt knapp 10 Kilogramm
bzw. 44 Kilogramm. Der Einfuhrschmuggel folgender Drogenmengen konnte
daneben vereitelt werden: Heroin 4,5 Kilogramm, Kokain 3,3 Kilogramm,
knapp 1 Kilogramm Amphetamin, 4,5 Kilogramm Khat und 547
Ecstasy-Tabletten. Drogen werden häufig in den grenzüberschreitenden
Zügen oder Fernbussen geschmuggelt.

Grenzüberschreitender Verkehr Mehr als 1,4 Millionen
Lastkraftwagen haben im letzten Jahr die beiden
Autobahngrenzübergänge, 994.000 in Weil am Rhein und 426.000 in
Rheinfelden, passiert. Zehntausend Fahrzeuge mehr in Weil am Rhein
und gar 15.000 mehr in Rheinfelden als jeweils im Vorjahr gezählt
wurden. 2,8 Millionen Warenpositionen haben alle Zollämter im Bereich
des Hauptzollamts Lörrach im vergangenen Jahr zur gewerblichen
Einfuhr abgefertigt, 2,5 Millionen Positionen zur Ausfuhr. Die drei
Binnenzollämter Weil am Rhein-Schusterinsel, Freiburg und Appenweier
haben von den Paketdiensten mehr als 29.000 Paketsendungen aus
Nicht-EU-Staaten übernehmen müssen, weil eine Abfertigung nicht
bereits in den Postfrachtzentren möglich war. Auch diese Zahl stieg
gegenüber dem Vorjahr um fast 4.500 Sendungen an. 3.370 Artikel
wurden bei der gewerblichen und privaten Einfuhr als
Markenschutzverletzungen identifiziert. In rund 370 Fällen mussten
die Beamten tätig werden, weil zur Einfuhr beabsichtigte Waren nicht
den vorgegebenen EU-Sicherheitsstandards entsprachen. In 16 Fällen
wurden Zuwiderhandlungen gegen den Artenschutz festgestellt und wegen
arzneimittelrechtlicher Verstöße mussten mehr als 160 Fälle
bearbeitet werden.

Ausfuhrbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke
(Ausfuhrkassenzettel) Nach deutschem Umsatzsteuerrecht sind
Ausfuhrlieferungen ins EU-Ausland von der inländischen Mehrwertsteuer
befreit. Unternehmen können diese Steuerbefreiung bei ihrem
zuständigen Finanzamt beantragen, sofern Sie die Warenausfuhr
nachweisen können. Über diese Regelung gewähren viele deutsche
Händler ihren Kunden mit ausländischem Wohnsitz einen Rabatt in Höhe
des Mehrwertsteuerbetrags. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der
Kunde sich die erstmalige Ausfuhr der Ware auf Antrag an einer
Grenzzollstelle bestätigen lässt. Er muss dazu die gekaufte Ware mit
sich führen, um sie auf Verlangen vorzeigen zu können. Mittels eines
gültigen Grenzübertrittspapiers muss er zudem seinen Wohnsitz
nachweisen können. Im Jahr 2017 wurden an den Zollstellen des
Hauptzollamts Lörrach 6,3 Millionen solcher Bestätigungen erteilt.
Erstmalig, seit vielen Jahren, ein Rückgang der Zahl, wenn auch nur
um 100.000.

Prüfungsdienst Ob Betriebe alle ihre Im- und Exporte ordnungsgemäß
zollrechtlich abgefertigt haben oder die im Produktionsprozess
entstandenen Verbrauchsteuern in richtiger Höhe erhoben wurden, davon
überzeugen sich die Beamten des Sachgebiets Prüfungsdienst und
Steueraufsicht. Sie kontrollieren dabei direkt in den Unternehmen
oder landwirtschaftlichen Betrieben die Warenbestände und
buchhalterischen Erfassungen. Mehr als 300 Unternehmen wurden im
letzten Jahr einer solchen Prüfung unterzogen und dabei mehr als 68
Millionen Euro nachgefordert. Dagegen aufzurechnen ist ein Betrag in
Höhe von 24 Millionen Euro an Abgaben, die erstattet werden konnten.
Der Kontrolle von rund 11.000 landwirtschaftlichen Betrieben, die zur
Branntweinherstellung unter Steuerbegünstigung zugelassen sind, kommt
im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach daneben eine große Bedeutung zu.
Mehr als ein Drittel solcher Brennereien, die bundesweit existieren,
liegen im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach,
überwiegend in der Ortenau. Mehr als 34.000 Überprüfungen haben die
zuständigen Beamten im letzten Jahr durchgeführt. Auch mit dem
Wegfall des Branntweinmonopols zum 01. Januar 2018 bleibt die
Möglichkeit, steuerbegünstigt Alkohol herzustellen, für
Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer bestehen. Was die Vermarktung
anbelangt, sind die landwirtschaftlichen Betriebe allerdings auf sich
gestellt.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit Risikoorientiert prüfen die an den
Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg eingesetzten Beschäftigten
in erster Linien die von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
besonders betroffenen Branchen auf Einhaltung der Mindestlöhne, die
Erfüllung der Sozialversicherungspflichten und das Vorliegen
notwendiger Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Es sind aber nicht
nur Einzelunternehmen, denen die Zöllner auf die Schliche kommen. Dem
Aufdecken organisierter Formen der Schwarzarbeit kommt auch in
unserer Region immer mehr Bedeutung zu. Mehr als 1.200 Prüfungen
haben die Zollbeamten im Jahr 2017 durchgeführt und konnten dabei
einen den Sozialversicherungsträgern entstandenen Schaden in Höhe von
11,5 Millionen Euro ermitteln. Im Zuge solcher Ermittlungen mussten
rund 1.800 Strafverfahren und 460 Bußgeldverfahren eingeleitet
werden. Ebenfalls rund 1.800 Strafverfahren und 933 Bußgeldverfahren
konnten im Gegenzug abgeschlossen werden, wobei Geldstrafen und
-bußen in Höhe von mehr als 1 Million Euro verhängt wurden. Insgesamt
15 Jahre Freiheitsstrafen wurden bei den Justizbehörden erwirkt.

Informationen zur Dienststelle Rund 5.000 km² groß ist der Bezirk
des Hauptzollamts Lörrach und erstreckt sich von Weil am Rhein im
Süden bis Rheinau im Norden über die Landkreise Lörrach,
Breisgau-Hochschwarzwald, den Stadtkreis Freiburg, den Landkreis
Emmendingen sowie den Ortenaukreis und einige Gemeinden im
Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Landkreis Rottweil. Die mehr rund
1.000 Beschäftigten, davon rund 90 in Ausbildung bzw. im
Vorbereitungsdienst für die mittlere und gehobene Beamtenlaufbahn,
sind an den Zollämtern entlang der Schweizer Grenze, an den
Binnenzollämtern oder in einem der sieben Sachgebiete eingesetzt. Die
Dienststelle geht, wo nur möglich, auf die familiären Belange der
Bediensteten ein und ist hierzu Ende 2016 zertifiziert worden.
Ausbildungsinteressenten haben die Möglichkeit, an einem der
angebotenen Schnuppertage mehr über die Aufgaben der Zollverwaltung
zu erfahren. Einstellungstermin ist jeweils der 1. August eines
Jahres.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 20.04.2018 - 12:42 Uhr
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