Verkehrsteilnehmer im Bereich der Polizeiinspektion Wismar leider immer wieder alkoholisiert unterwegs
(ots) - Bereits am 18. April 2018 kurz nach 23:00 Uhr
kontrollierte Beamte des Polizeihauptreviers Wismar im Bereich des
Weidendamms einen Radfahrer, der durch erhebliche Fahrunsicherheiten
auffiel. Der durchgeführte Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 2,37
Promille. Dem 47-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Beamten
leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit
im Verkehr ein.
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Am 19. April gegen 00:30 Uhr kontrollierten Beamte einen VW im
Bereich der Ortschaft Christinenfeld. Da die Beamten bei dem
20-jährigen Fahrzeugführer während der Kontrolle Alkoholgeruch
feststellten, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab
einen Wert von 0,23 Promille. Gegen den jungen Mann wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt
untersagt.
Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, und für
Kraftfahrzeugführer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, gilt die 0,00 Promille-Grenze.
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Am 19. April um 16:40 Uhr stellten Mitarbeiter des AVPR Metelsdorf
während der Verkehrskontrolle eines Moped-Fahrers in Grevesmühlen
Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,59
Promille. Zusätzlich stellten die Beamten fest, dass für das
Kleinkraftrad keinerlei Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt
wurde dem 34-Jährigen untersagt. Der Fahrzeugführer muss sich nun
sowohl wegen des Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze als auch
gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
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Datum: 20.04.2018 - 13:49 Uhr
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