"Schwarzfahrer" per Untersuchungshaftbefehl gesucht und durch Bundespolizei festgestellt
(ots) - Am Donnerstag, den 19. April 2018 wurde die
Bundespolizei gegen 12.25 Uhr durch den Zugbegleiter eines
Regionalexpresses über einen Reisenden in seiner Bahn ohne gültigen
Fahrschein informiert. Der Mann fuhr von Weißenfels nach Halle. Nach
Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Halle kontrollierte eine
eingesetzte Streife den 30-Jährigen. Der Abgleich seiner Personalien
im Fahndungsbestand der Polizei ergab, dass er durch die
Amtsanwaltschaft Berlin per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde.
Demnach wird der Mann beschuldigt insgesamt sechs
Diebstahlshandlungen begangen zu haben. Zudem wurde er wegen einer
Beleidigung angezeigt. Da der Mann derzeit keinen festen Wohnsitz hat
und bereits wegen Diebstahls verurteilt wurde, besteht Fluchtgefahr.
Der Mann wurde festgenommen und am Nachmittag den Haftrichter am
Amtsgericht Halle vorgeführt. Dieser bestätigte die
Untersuchungshaft, woraufhin der Mann an die Justizvollzugsanstalt
Halle übergeben wurde. Weiterhin erwartet ihn ein neues
Strafverfahren der Bundespolizei wegen der Fahrt im Zug ohne gültigen
Fahrschein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: 0173-2830071
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.04.2018 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1876444
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:
Halle
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" "Schwarzfahrer" per Untersuchungshaftbefehl gesucht und durch Bundespolizei festgestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).