Gestohlenes Fahrrad wiedererkannt - Polizei ermittelt
(ots) -
Am Sonntagnachmittag (22.04.) erkannte eine 39-jährige
Korschenbroicherin auf dem Parkplatz eines Discounters am
Matthias-Hoeren-Platz ihr Fahrrad wieder. Anzeige bei der Polizei
hatte die Eigentümerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt. Der
33-jährige Mann aus Korschenbroich, der mit dem auffälligen Damenrad
unterwegs war, gab der Polizei gegenüber an, den Drahtesel auf dem
Sperrmüll entdeckt zu haben. Ob dies Aussage der Wahrheit entspricht,
werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Da die Eigentumsverhältnisse
sich vor Ort nicht klären ließen, stellten die Beamten das Rad
sicher.
Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen,
wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das
Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich
Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer
sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden
kann, lässt es codieren. Die Codierung, in Form eines individuellen
Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der
Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Codierung
Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit, anhand eines
codierten Fahrrades überführt zu werden, ist hoch.
Auf den Polizeiwachen im Rhein-Kreis Neuss kann man sein Fahrrad
während der normalen Bürodienstzeiten codieren lassen. Hierzu werden
neben dem Fahrrad ein Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung) und ein
Personalausweis benötigt.
Weitere Informationen und vorgeplante Codiertermine findet man auf
der Internetseite der Polizei im Rhein-Kreis Neuss: https://rhein-kre
is-neuss.polizei.nrw/artikel/fahrrad-codier-termine-im-rhein-kreis-ne
uss
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Datum: 23.04.2018 - 10:52 Uhr
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