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Hauptzollamt Rosenheim auch 2017 erfolgreich gegen Schmuggel und Schwarzarbeit

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(ots) -
Die Jahresstatistik des Hauptzollamtes Rosenheim

"Die rund 500 Beschäftigten des Hauptzollamts Rosenheim leisteten
auch im Jahre 2017 wieder eine wertvolle Arbeit im Dienste der
Allgemeinheit. Mit der Einnahme von gut 1,1 Mrd. Euro Steuern und
rückständiger Forderungen trägt der Zoll dazu bei, dass der Staat und
die So-zialversicherungsträger handlungs- und leistungsfähig blieben.
Darüber hinaus wurden die heimische Wirtschaft und die Verbraucher
durch effektive Schwarzarbeits- und Warenver-kehrskontrollen vor
Dumpinglöhnen und minderwertigen oder gefährlichen Produkten
ge-schützt", bilanziert der Leiter des Hauptzollamts Rosenheim Robert
Woerner und zeigte sich sehr zufrieden mit der Jahresbilanz seines
Hauptzollamts.

Bekämpfung der Schwarzarbeit: Die Abteilung Finanzkontrolle
Schwarzarbeit mit ihren drei Standorten in Rosenheim, Traunstein und
Weilheim überprüfte mehr als 1.600 Arbeitgeber, das waren etwa 500
mehr als im Vorjahr. Im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim wurde
dabei eine Schadenssumme von über 16,5 Mio. Euro an hinterzogenen
Sozialabgaben und Steuerschäden ermittelt sowie 1.400 Strafverfahren
eingeleitet. "Der Strategiewechsel, hin zu risikoorientierten
Prüfungen bei den potenziellen Organisatoren von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung hat sich ausgezahlt", so das Resümee des
Sachgebietsleiters Finanzkontrolle Schwarzarbeit Reinhard Mayr.

Warenabfertigung:
Ein immer weiter wachsender Aufgabenbereich im Hauptzollamtsbezirk
Rosenheim stellt der Im- und Export in und aus
Nicht-EU-Mitgliedstaaten dar. Für die im Zuständigkeitsbereich
an-sässigen Firmen wurden an den vier Zollämtern Altötting
(Autobahn), Bad Reichenhall - Auto-bahn, Reischenhart und Weilheim
insgesamt 4,6 Mio. Einfuhr- und Ausfuhrsendungen abge-fertigt, das
waren über 400.000 Sendungen mehr als im Jahr 2016.




Auch der Boom bei Internetbestellungen aus nicht EU-Staaten hielt an
und bescherte den Zollämtern ein sattes Plus von über 20 %. An allen
Zollämtern zusammen wurden 2017 32.000 Postsendungen von
Privatpersonen abgefertigt.

Einnahmen durch Zölle und Verbrauchsteuern: Die größte
Einnahmequelle des Hauptzollamts Rosenheim war die
Einfuhrumsatzsteuer, die auf importierte Waren erhoben wird, mit über
730 Mio. Euro (2016: 655 Mio.). Trotz eines Rückgangs gegenüber dem
Vorjahr blieben die Verbrauchsteuern mit 274 Mio. Euro (2016: 374
Mio.) weiterhin die zweitgrößte Einnahmequelle, danach folgen Zölle
in Höhe von 30 Mio. Euro und die Kraftfahrzeugsteuer mit rund 125.000
Euro. Damit trägt auch das Hauptzollamt Rosenheim nicht unerheblich
zu den Zolleinnahmen bei, die immerhin 40 Prozent der
Ge-samteinnahmen des Bundes darstellen.

Vollstreckung:
Die zentrale Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Rosenheim, die
auch für die Landes-hauptstadt und große Teile der Landkreise um
München zuständig ist, erhielt im Jahr 2017 insgesamt 170.000
Vollstreckungsaufträge u.a. von der Bundesagentur für Arbeit, sowie
öf-fentlich rechtlicher Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.
Für diese führte das Hauptzollamt fast 54 Mio. Euro zurück. Weitere 9
Mio. Euro konnten zur Begleichung eigener Forderungen bei Zöllen,
Verbrauchsteuern und der Kraftfahrzeugsteuer verbucht werden. Ein
Teil der Einnahmen entstammt der Internet-Plattform
www.zoll-auktion.de, über die der Zoll gepfändete Gegenstände
versteigert.

Kontrollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher: Den
Zöllnern der Zollämter und der Kontrolleinheiten des Hauptzollamts
Rosenheim gelang es in mehr als 130 Aufgriffen durch Beschlagnahme,
gefälschte Waren im Wert von 800.000 Euro aus dem Verkehr zu ziehen.
Durch die zunehmende Bedeutung des Internet-Handels und die
Möglichkeit, sich aus allen Teilen der Welt Waren an seine Haustüre
liefern zu lassen, erhöhen sich aber auch für den Verbraucher die
Risiken. Vermeintliche Schnäppchen stellen sich oft als gefälschte
Produkte heraus, die im schlimmsten Fall auch lebensgefährlich sein
können, z.B. Technische Waren ohne Prüfsiegel, Medikamente oder
Kinderspielzeug, die den Sicher-heitsnormen nicht entsprechen. Hier
nimmt der Zoll eine wichtige Schutzfunktion für den Bürger wahr.

Im Jahr 2017 kontrollierten die Beamten der mobilen Kontrolleinheiten
überwiegend auf den Autobahnen im oberbayrischen Raum 7500 Fahrzeuge.
Der Fokus, wie schon in den Medien berichtet, waren Reisebusse aus
Südeuropa oder Südosteuropa, dabei wurden insgesamt 15.800 Personen
kontrolliert. Durch die Beschlagnahme von über 25 kg Mari-huana, 2,5
kg Kokain und fast 2 kg sonstige Betäubungsmittel, wie Haschisch,
Heroin und Ecstacy, war der Rosenheimer Zoll auch erfolgreich im
Kampf gegen den Rauschgift-schmuggel.

Weiterhin wurden geschmuggelte, unversteuerte 470.000 Stück
Zigaretten und 525 kg Wasserpfeifentabak beschlagnahmt.

Die erfolgreiche Arbeit wird auch im Jahr 2018 fortgeführt, so
konnten erst vor 2 Wochen die Zollbeamten der Kontrolleinheit
Verkehrswege Taschenlampen mit "umwerfender" Nebenfunktion aus dem
Verkehr ziehen. Bei der Kontrolle eines britischen Kleinlasters auf
der A94 bei Anzing fanden Rosenheimer Zöllner zunächst nichts
Ungewöhnliches. Die Ladung bestand aus zwölf Paletten, die mit
Paketen von unterschiedlicher Größe beladen waren. "Solche privaten
Paketlieferservicetransporter, vor allem aus dem osteuropäischen Raum
nach Großbritannien, haben wir des Öfteren. Auf diese Weise
verschicken osteu-ropäische Familien auf günstige Weise Pakete an
Ihre ausgewanderten Verwandten oder Bekannten" so der Teamleiter der
Kontrolleinheit.

Die 3-stündige Kontrolle aller Pakete förderte jedoch in diesem
Fall 24 kg Wasserpfeifen-tabak und 40 Stück
Elektroschock-Taschenlampen zu Tage. Eine anschließende Kontrolle der
Führerkabine brachte noch zusätzlich rund 2.500 unversteuerte
Zigaretten zum Vorschein. Der Steuerschaden der insgesamt
aufgefundenen unversteuerten Tabakwaren beläuft sich auf knapp 1.000
Euro.

Bei den Elektroschock-Taschenlampen handelt es sich um
Elektroimpulsgeräte, die dem deutschen Waffengesetz unterliegen und
ohne behördliche Erlaubnis weder nach Deutschland eingeführt noch
durch Deutschland durchgeführt werden dürfen.
Gegen den bulgarischen Fahrer wurde ein Strafverfahren aufgrund des
Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Steuerhinterziehung
eingeleitet.

Zoll als Partner der Wirtschaft: Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt
des Hauptzollamts Rosenheim bildete 2017 die Um-setzung des EU-weit
in Kraft getretenen Unionzollkodex. Regionale Unternehmen wurden bei
der Anpassung ihrer Bewilligungen an die neue Rechtslage individuell
beraten oder über gemeinsame Informationsveranstaltungen mit der IHK
bei der Beantwortung zoll-rechtlicher Fragen unterstützt. Der Prozess
wird 2018 fortgeführt. Eng verzahnt lief auch die Zusammenarbeit mit
dem Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie, über den die
Kontrollbeamten des Hauptzollamts wichtige Informationen zur
Enttarnung von Plagiaten erhielten.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 23.04.2018 - 11:29 Uhr
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