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Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Unfall an der Geschwister-Scholl-Realschule eingeleitet (Bad Urach)

ID: 1877861

(ots) - Nachtrag zur Pressemeldung vom 16.04.2018/16.06
Uhr:

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und
des Polizeipräsidiums Reutlingen:

Bad Urach (RT): Nach dem Unfall, der sich am 16. April 2018 im
Rahmen einer in der Geschwister-Scholl-Realschule von der
Freiwilligen Feuerwehr Bad Urach bei Schülern der 5. Klasse
durchgeführten Brandschutzerziehung ereignet hat, ermitteln die
Staatsanwaltschaft Tübingen und die Beamten des Arbeitsbereichs
Gewerbe/Umwelt des Polizeipräsidiums Reutlingen gegen einen
18-jährigen Feuerwehrmann und den 50-jährigen Einsatzleiter der
Feuerwehr wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.

Wie bereits berichtet, hatte die Freiwillige Feuerwehr Bad Urach
im Unterricht eine Brandschutzerziehung durchgeführt. Die Kinder
sollten erfahren, wie brennende Flüssigkeiten richtig gelöscht werden
können. Hierzu wurden im Hofraum der Schule praktische Übungen
durchgeführt, indem mehrmals Spiritus in einer auf einer
Tischtennisplatte stehenden Pfanne angezündet und teils durch die
Schüler selbst durch Abdecken der Flammen erstickt wurde. Während dem
50-Jährigen als Einsatzleiter die Gesamtverantwortung für das
Vorgehen oblag, führte der 18-jährige Feuerwehrmann die Löschübungen
praktisch durch.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand bereitete der 18-Jährige kurz
vor 12.15 Uhr einen weiteren Versuch vor und spritzte hierzu aus
einer Flasche nochmals Spiritus in die Pfanne, wonach es plötzlich zu
einer Stichflamme kam. Diese setzte die Oberbekleidung einer
unmittelbar an der Tischtennisplatte stehenden 10-Jährigen in Brand.
Mit schweren Brandverletzungen wurde das Mädchen mit einem
Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Sie ist weiterhin in
stationärer Behandlung.

Zwei gleichaltrige Schülerinnen wurden mit leichteren Verletzungen




vom Rettungsdienst mit Rettungswagen zur Untersuchung und Behandlung
in eine Klinik gebracht. Beide konnten am selben Tag zunächst wieder
entlassen werden. Eines der Mädchen musste aber am 19. April 2018
nachträglich zur Behandlung stationär aufgenommen werden. Das andere
Kind wird weiter ambulant behandelt. Ein leicht verletztes Mädchen
konnte nach Versorgung vor Ort direkt den Eltern überstellt werden.
Erste Erkenntnisse, wonach ein weiteres Mädchen und auch ein Junge
leicht verletzt wurden, haben sich nicht bestätigt. Im Nachhinein
wurde aber bekannt, dass der 50-jährige Einsatzleiter der Feuerwehr
leichte Verletzungen an den Händen erlitten hatte, als er dem schwer
verletzten Mädchen Hilfe geleistet hatte. (ak)




Rückfragen bitte an:

Andrea Kopp (ak): Tel. 07121/942-1101

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 23.04.2018 - 12:30 Uhr
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