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Gefährliche Körperverletzung bringt Haftbefehl ans Licht

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(ots) - Am Sonntag schlugen zwei Frauen auf einen
Mann ein, der zuvor in ihrer Auseinandersetzung vermitteln wollte.
Bundespolizisten nahmen eine der Schlägerinnen fest, da diese per
Haftbefehl gesucht wurde.

Sonntagmorgen gegen 3:55 Uhr gerieten zwei Frauen im Alter von 21
und 29 Jahren im S-Bahnhof Gesundbrunnen in Streit. Ein 21-jähriger
Mann aus Sierra Leone ging dazwischen. Daraufhin schlugen die
deutschen Frauen gemeinschaftlich mit einer Silikonkartusche auf den
Mann ein. Das Opfer erlitt eine Kopfplatzwunde, die von
Rettungskräften vor Ort behandelt wurde. Alarmierte Einsatzkräfte der
Bundespolizei stellten die Personalien der Tatverdächtigen sowie des
Geschädigten fest. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest,
dass eine der Frauen seit November 2017 per Haftbefehl gesucht wird.
Aufgrund eines Strafbefehls aus dem Jahr 2014 wegen Erschleichens von
Leistungen hatte die 29-jährige Frau noch eine Restgeldstrafe von 160
Euro zu zahlen oder alternativ acht Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu
verbüßen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen beide
Frauen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Beamten die
21-Jährige auf freien Fuß. Da die 29-jährige Gesuchte die geforderte
Geldsumme nicht aufbringen konnte, übergaben Bundespolizisten die
Deutsche dem Transportkommando der Polizei Berlin zur Einlieferung in
eine Berliner Justizvollzugsanstalt.




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Datum: 23.04.2018 - 13:29 Uhr
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