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Unkraut Abflämmen kann zum gefährlichen Unterfangen werden - zum Glück fingen "nur" die Hecken Feuer

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(ots) -
Kaum hat der Frühling das Land erreicht, grünt und blüht nicht nur
die gewünschte Pflanzenpracht im Garten. Auch von Gärtnern und
Grundstückseigentümern ungeliebte Pflänzchen suchen sich ihren Weg in
den Garten und zwischen den Pflastersteinen hindurch. Mühsam ist es
von Hand jeder einzelnen Pflanze den Gar aus zu machen. Daher greifen
sowohl private Nutzer, als auch Firmen gerne auf ein Abflammgerät
zurück, um durch die Hitzeeinwirkung das unerwünschte Beikraut zu
vernichten. Ein Unterfangen, bei dem regelmäßig die Feuerwehr zu
Hilfe eilen muss und die Polizei Ermittlungen aufnimmt.

Erst am heutigen Montagmorgen musste die Feuerwehr in den
Spessartring nach Karben ausrücken, als gegen 11.30 Uhr eine
Thujahecke Feuer fing, nachdem daneben mit Feuer das Unkraut
vernichtet werden sollte. In der vergangenen Woche geriet am
Dienstagmittag in der Münzenberger Straße in Trais eine Thujahecke in
Brand. Auch hier sollte Unkraut abgeflämmt werden. Die Feuerwehr
musste ausrücken und den Brand löschen.

Leider keine Einzelfälle. In jedem Jahr, vor allem im Frühling und
Frühsommer, müssen Feuerwehr und Polizei zu solchen Einsätzen
ausrücken.

*

Wenn das Feuer übergreift

Leider lässt sich der aus dem Abflammgerät entspringenden Flamme
nicht sagen, auf welche Pflanze genau sie ausschließlich wirken soll.
So verbrennen bei der Unkrautvernichtung mit diesem Hilfsmittel
regelmäßig aus Versehen auch einige andere Gewächse. Glimpflich, wenn
es nur eine Blume zu viel war. Die brennende Hecke oder der
benachbarte Baum der Feuer fängt, sind jedoch leider keine
Seltenheit. Gut, dass die Feuerwehr dann immer schnell zur Stelle
ist. Diese bannt die Gefahr, die von einem außer Kontrolle geratenen
Feuer ausgeht. Doch schnell kann dieses auch auf die Gartenhütte oder




gar ein Wohnhaus übergreifen und nicht nur erheblichen Schaden
anrichten, sondern sogar Menschenleben in Gefahr bringen.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten
für die Feuerwehr kommt dann auch die Verwirklichung einer Straftat
in Betracht. In den Paragraphen 306 bis 306 f des Strafgesetzbuches
sind die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt, die neben
Geldstrafen auch mit erheblichen Freiheitsstrafen geahndet werden
können. Die bloße Möglichkeit einen Gebäudebrand durch das eigene
Handeln zu verursachen kann dabei schon ausreichend sein, um sich
strafbar zu machen.

*

Sorgen Sie vor

Abflämmen ist eine Methode, um das Unkraut wenigstens kurzfristig
bequem und einfach zu beseitigen. Ohne Einsatz von Chemikalien und
ohne großen körperlichen Einsatz lassen sich schnell große Flächen
vom Unkraut befreien. Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich
nicht verboten. Der richtige Umgang mit dem Gerät ist jedoch
erforderlich, um Gefahren zu begegnen.

- Auch für gestandene Männer gilt: Bedienungsanleitung lesen und
sich an die Vorgaben des Herstellers halten

- Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um
Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu
behalten

- Verzichten Sie bei lang anhaltender Trockenheit auf den Einsatz
eines Abflammgerätes, die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte
Flächen ist zu groß

- Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflämmen von Unrat, trockenen
Blättern und Zweigen

- Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein
plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern

- Kurze Hose und Flipflops sind als Arbeitskleidung nicht
geeignet, achten Sie auf lange Kleidung und geschlossene Schuhe,
mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind

- Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und
andere offene Feuerquellen

- Bewahren Sie die Gasflasche unzugänglich für Kinder auf und
achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen
sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor
Sonneneinstrahlung geschützt sein.

*

Und wenn doch etwas passiert?

Sollte bei aller Vorsicht doch ein ungewünschtes Feuer entstanden
sind, informieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112.
Dafür sollte ein Telefon griffbereit sein. Nur in der
Entstehungsphase von Bränden können diese noch mit einem
Gartenschlauch oder einem Feuerlöscher unter Kontrolle gebracht bzw.
bekämpft werden. Für den Fall der Fälle sollten Sie daher genau
solche Kleinlöschgeräte zur Hand haben.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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