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Sicherheitsscanner jetzt auch am Flughafen Leipzig/ Halle in Betrieb

ID: 1878079

(ots) -
Heute wurde der, umgangssprachlich als "Körperscanner"
bezeichnete, Sicherheitsscanner am Flughafen Halle/Leipzig in Betrieb
genommen.

Wer sich am Flughafen Leipzig/Halle künftig dafür entscheidet, in
die Kabine des Scanners zu gehen - denn diese Art der Kontrolle ist
freiwillig - braucht jedoch keine naturgetreuen Körperaufnahmen zu
fürchten. Nach dem Scanvorgang erscheint auf dem Bildschirm des
Sicherheitsbeamten ein "Strichmännchen", an dem etwaige Funde farbig
markiert sind.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist die Bedrohung des
Luftverkehrs verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die
Anforderungen an die Sicherheit sind gestiegen. Kontrollen und
Kontrollmethoden werden vor diesem Hintergrund durch die
Sicherheitsbehörden regelmäßig neu bewertet und gegebenenfalls
angepasst. Aus diesem Grund setzt die Bundespolizei bereits seit 2012
erfolgreich die innovative Kontrolltechnik der Sicherheitsscanner
ein. Ziel ist es, ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu garantieren
und die Luftsicherheitskontrollen schnell und effizient
durchzuführen.

Wissenswertes zum Sicherheitsscanner

1.Die Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner ist für jeden Fluggast
freiwillig. Im Fall einer Entscheidung, den Sicherheitsscanner nicht
nutzen zu wollen, erfolgt alternativ die manuelle Kontrolle
(Durchsuchung von Hand).

2.Die zum Einsatz kommenden Sicherheitsscanner arbeiten mit
aktiver Millimeterwellentechnik. Die Geräte nutzen unter anderem die
natürliche Wärmeabgabe des menschlichen Körpers. Sie sind nach dem
aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand für die Gesundheit
vollkommen un-bedenklich.

3.Sicherheitsscanner arbeiten mit einem automatischen
Detektionsverfahren und zeigen erkannte Gegenstände an einem
Piktogramm an, das bei jedem Fluggast gleich aussieht ohne Abbildung




von körperlichen Merkmalen. Das Gerät produziert kein Bild des
menschlichen Kör-pers.

4.Eine über den Scanvorgang hinausgehende Speicherung der beim
Einsatz des Sicherheitsscanners erhobe-nen Daten erfolgt nicht.

5.Die Sicherheitsscanner erkennen sämtliche Gegenstände. Anders
als bei herkömmlichen Torsonden können auch nicht- metallische
Gegenstände angezeigt werden.

6.Überbekleidungen, wie Jacken und Sakkos müssen vor der
Kontrolle ausgezogen sowie Mützen und Hüte abgelegt werden. Größerer
Schmuck und Gürtel sind auf Wei-sung des Kontrollpersonals abzulegen.
Andere Gegenstände wie z. B. Bordkarten, Kugelschreiber,
Taschentücher und Geldbeutel müssen aus den Taschen genommen werden.
Der Sicherheitsscanner kann von Personen mit einer Körpergröße
zwischen 100 cm und 200 cm benutzt wer-den. Weitere Beschränkungen
gibt es nicht.

7.Der Scanvorgang ist schnell und unkompliziert. Der Fluggast
betritt den Sicherheitsscanner und stellt sich auf die vorgesehenen
Markierungen. Die Arme müssen nach unten hängen und leicht vom Körper
abgespreizt werden. Die Finger sind dabei zu strecken.

8.Nach ca. 1 Sekunde des Stillstehens kann der Fluggast den
Sicherheitsscanner verlassen. Der eigentliche Scanvorgang ist
abgeschlossen. Das Gerät berechnet nun, ob Gegenstände vorhanden sind
und zeigt deren Position durch einen Kreis auf einem Piktogramm an.
Bei der Anzeige "PASS" kann, sofern keine Schuhkontrolle erfolgt, der
Fluggast die Kontrollstelle verlassen.

Der Weg durch die Kontrolle

1.Jacken, Mützen und Schals, größere Schmuckstücke und Gürtel
nach Weisung des Kontrollpersonals, Münzen, Taschentücher, Ausweise,
Bordkarten, etc. bitte ablegen.

2.Die Füße auf die vorgesehenen Markierungen stellen.

3.Die Arme, wie abgebildet neben dem Körper halten.

4.Die Finger gestreckt halten.

5.Während des Scans nicht bewegen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Leipzig
Yvonne Manger
Telefon: 0341-99799 107
Mobil: 0173-2766341
E-Mail: bpoli.leipzig.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 23.04.2018 - 14:00 Uhr
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