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Radfahrer stand bei Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

ID: 1878239

(ots) - Am frühen Sonntagmorgen
(22.04.) wurde ein Radfahrer bei einem Verkehrsunfall leicht
verletzt. Der 31-Jährige war gegen 05:30 Uhr mit seinem Fahrrad
unterwegs gewesen und auf dem Martinshütter Weg gegen einen geparkten
PKW geprallt. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten
Alkoholgeruch beim Leichtverletzten fest. Ein Vortest ergab einen
Wert von mehr als einem Promille. Er musste sich einer Blutprobe
unterziehen.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für
Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Stürze unter Alkoholeinfluss enden
für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Viele
Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken
dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum:
Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen
Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte
Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall oder
ähnliches) gezeigt werden.




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Datum: 23.04.2018 - 14:55 Uhr
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