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Landkreis Kassel - Autobahn 7:

Gemeinsame Aktion der Autobahnpolizei Baunatal mit dem Amt für Arbeitsschutz: Drogenberauschter Busfahrer aus dem Verkehr gezogen

ID: 1878381

(ots) - Bei einer gemeinsamen Aktion der Autobahnpolizei
Baunatal mit einem Vertreter des Amtes für Arbeitsschutz sind am
gestrigen Sonntag, zwischen 10 und 18 Uhr, sechs Busse umfangreich
auf ihre Verkehrssicherheit überprüft worden. Bei zwei der Busse
wurden Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften festgestellt,
wobei einem Busfahrer, der unter Drogen stand, die Weiterfahrt
untersagt wurde.

34-jähriger Busfahrer unter Drogen und mit Verstößen gegen das
Fahrpersonalgesetz

Auf der A 7 in Fahrtrichtung Süden fiel den Beamten, gegen 10:20
Uhr, ein Kraftomnibus auf, der, wie sich später herausstelle, aus
Braunschweig kam und in Richtung Schwaben unterwegs war. Von dort
sollte der Fahrer eine Personengruppe abholen und nach Magdeburg
verbringen. Der Bus wurde zur Kontrolle an der Anschlussstelle
Guxhagen von den Beamten auf den dortigen Autohof gelotst. Bei der
Kontrolle wurden die Beamten auf das auffällige Verhalten des
Fahrzeugführers aufmerksam, das zusammen mit durchgeführten Tests auf
eine Drogenbeeinflussung hindeutete. Ein vor Ort durchgeführter
Drogenschnelltest verlief gleich auf mehrere Drogenarten positiv,
weshalb der Fahrer die Beamten zwecks Blutentnahme zur Dienststelle
begleiten musste. Weiterhin hatte er keine Fahrerkarte im digitalen
Kontrollgerät eingelegt und konnte darüber hinaus auch keinen
Dokumentationsnachweis der Kontrolldaten für die letzten 28 Tage
vorlegen. "Der Fahrer muss sich nun wegen des Verdachts einer
Drogenfahrt und zudem wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz
verantworten", so der Einsatzleiter der Autobahnpolizei,
Polizeioberkommissar Martin Wartlik. "Auch auf den Halter des Busses,
ein Unternehmer aus Braunschweig, wird eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige zukommen, da er ebenfalls seiner
Kontrollpflicht offenbar nicht nachgekommen ist." so Wartlik weiter.





49-jähriger Fahrer zu lange hinterm Steuer; Unternehmer kommt
Kontrollpflicht nicht nach

Auch der 49-jährige Fahrer eines Busunternehmens aus dem
Schwalm-Eder-Kreis wurde um 14:30 Uhr auf der A 7, Höhe Kassel-Mitte,
kontrolliert. Da er nicht genügend Ruhezeiten eingelegt hatte, musste
er 50 Euro entrichten. Beim Auslesen des Fahrzeuges stellten die
Beamten fest, dass auch der Unternehmer seiner Kontrollpflicht
bezüglich des Kontrollgerätes nicht nachgekommen ist. Anstatt der
einzuhaltenden Frist von 90 Tagen hatte er das Gerät seit dem Jahr
2011 nicht mehr kontrolliert. Er muss ebenfalls mit einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Christian Salmen -Pressestelle- Tel. 0561 - 910 1021




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Grüner Weg 33
34117 Kassel
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Datum: 23.04.2018 - 16:34 Uhr
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