Fußgängerzone befahren, Führerschein weg
(ots) - Dienstag, 24. April 2018, 00:30 Uhr
Kurz nach Mitternacht befährt ein 46-jähriger Rüsselsheimer mit
seinem PKW den Schillerplatz und biegt entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung nach rechts in Richtung Hauptbahnhof ab. In der
daraufhin stattfindenden Verkehrskontrolle gibt der Fahrer an, die
Verkehrsregelung in Mainz nicht zu kennen und deswegen so gefahren zu
sein. Wegen einer leeren Bierdose auf dem Beifahrersitz wird der
Fahrer nach seinem Alkoholkonsum befragt und ein Alkoholtest
angeboten. Die zugegebenen Schnäpse und Biere führen zu einem
Atemalkoholspiegel von 1,09 Promille. Dieses Ergebnis liegt nur knapp
unter dem Grenzwert für eine Straftat von 1,1 Promille, so dass er
lediglich mit einem Fahrverbot von einem Monat und einem Bußgeld von
500,- rechnen muss. Bei einer Straftat wäre der Führerschein
eingezogen worden und hätte nach einer Sperrfrist neu erworben werden
müssen.
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Datum: 24.04.2018 - 11:18 Uhr
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