Zoll findet Luchsfell /
Zöllner vom Zollamt Düsseldorf Flughafen werden in Frachtsendung fündig
(ots) -
Das Fell eines Luchs, komplett mit Kopf, fanden Zöllner vom
Düsseldorfer Flughafen in einer Frachtsendung aus Kasachstan. Ein
42-jähriger Geschäftsmann aus Düsseldorf wollte die Sendung für einen
Freund abholen.
Auf Nachfrage gab er im Vorfeld an, dass die Sendung neben
gebrauchter Kleidung auch zwei Teppichfelle enthalte.
Bei der Kontrolle der Sendung stellten die Zöllner schließlich
fest, dass es sich bei den "Teppichfellen" um die Felle eines
eurasischen Luchses und eines Steppenzebras handelte.
Eurasische Luchse sind vom Aussterben bedroht und unterliegen
daher dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, da jeglicher Handel
das Überleben der Art weiter gefährden würde. Das Steppenzebra ist
nicht geschützt und die Einfuhr dieses Fells daher nicht verboten.
Die Zöllner stellten das Luchsfell zunächst sicher. Sofern der
Geschäftsmann nicht innerhalb eines Monats durch Vorlage einer so
genannten CITES-Bescheinigung nachweist, dass das Fell legal
gehandelt wurde, droht ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen
die Artenschutzverordnung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
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Datum: 27.04.2018 - 08:23 Uhr
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