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(632) Helme können Leben retten - Polizei gibt Hinweise zur Helmpflicht

ID: 1881351

(ots) - Mit Beginn des Frühlings und den damit steigenden
Temperaturen nehmen auch wieder mehr Krafträder am Straßenverkehr teil. Hierbei
fällt auf, dass insbesondere viele Rollerfahrer nur leichte, halbschalenförmige
Helme tragen, die eher Nuss- oder Eierschalen ähneln.

Diese Helme werden gerne, besonders bei großer Hitze, verwendet, da sie
angenehmer und leichter zu tragen sind als echte, geprüfte Motorradhelme. Leider
übersehen die Benutzer dieser sog. "Braincaps", dass der Gebrauch dieser
ungeprüften Helme einerseits im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig,
andererseits im Falle eines Sturzes kein ausreichender Schutz ist. Außerdem ist
das Tragen solcher Kopfbedeckungen bußgeldbewährt und wird in der Regel mit
einem Bußgeld in Höhe von 15 EUR sanktioniert. Zudem darf der Fahrer seine Fahrt
erst fortsetzen, wenn er sich einen geeigneten und zulässigen Helm beschafft
hat. Im Falle eines Unfalls prüfen Versicherungsgesellschaften sogar, ob eine
Teilschuld vorliegt und die Versicherungsleistung gekürzt werden muss.

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besteht dann Helmpflicht, wenn
Krafträder oder offene mehrrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. "Trikes") mit einer
vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h gefahren werden. Welche
Helme dazu geeignet sind, ist in der ECE-Regelung Nr. 22 nachzulesen.

Deshalb sollte gelten: Roller- und Motorradfahrer inkl. Sozius müssen immer mit
einem geeigneten Motorradschutzhelm fahren. Um seine Schutzfunktion zu erfüllen,
muss ein Helm

- gut sitzen (ohne zu drücken)
- immer geschlossen werden
- bei Beschädigungen ausgetauscht werden
- und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Ein klares Visier und eine auffällige Farbe sorgen für gutes "Sehen und gesehen
werden".

Die mittelfränkische Polizei wünscht allen Motorradfahrern für die kommende




Saison stets sicheres und unfallfreies Fahren sowie immer eine gesunde Heimkehr.

Bert Rauenbusch/gh

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

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Datum: 27.04.2018 - 12:04 Uhr
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