Mainz - Polizeipräsidium Mainz veröffentlicht Demofibel über richtiges Verhalten bei Versammlungen
(ots) -
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie wird in Artikel
8 des deutschen Grundgesetzes (GG) geregelt. Artikel 8 garantiert
grundsätzlich sich ungehindert, privat oder in der Öffentlichkeit zu
versammeln. Das Versammlungsrecht stellt ein elementares Grundrecht
unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Bestimmungen
zur Abhaltung, Einschränkung oder gar Untersagung der
Versammlungsfreiheit werden durch das Versammlungsgesetz näher
konkretisiert.
Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat
zudem in seinem berühmten "Brokdorf Beschluss" deutlich gemacht,
welche immense Bedeutung die Versammlungsfreiheit für unser
demokratisches Staatswesen hat. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das
verfassungsmäßig geschützte Recht, ihre Meinung lautstark, kreativ
und durchaus auch provozierend in der Öffentlichkeit zu äußern.
Aufgrund einer Vielzahl von Demonstrationen und Versammlungen,
welche im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz stattfinden, haben wir
uns dazu entschieden, Bestimmungen und Regeln näher darzustellen und
zu erläutern.
Unser Ziel ist es, einen sicheren und friedlichen
Versammlungsverlauf für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
garantieren. Wir wollen damit eine Orientierungshilfe über die
Besonderheiten des Versammlungsrechts für alle Bürgerinnen und Bürger
geben. Mit unserer Demofibel verfolgen wir aber auch das Ziel, die
Grenzen der Versammlungsfreiheit durch das Nennen von bestimmten
Geboten aufzeigen.
Unsere Demofibel finden Sie auf der Homepage des Polizeipräsidiums
Mainz unter dem Link: https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/diens
tstellen/polizeipraesidium-mainz/demofibel/
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-3010 oder -12
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz
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Datum: 27.04.2018 - 14:37 Uhr
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