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Hinweise der Polizei Gütersloh zum Maifeiertag

ID: 1881797

(ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Immer wieder kommt es
rund um die Dalkeauen in Gütersloh am 1. Mai zu größeren Ansammlungen
Jugendlicher.

Dabei kam es in den vergangenen Jahren nicht nur zu erheblichen
Verschmutzungen der Grünflächen, sondern auch zu Körperverletzungen,
Sachbeschädigungen etc..

Die Polizei Gütersloh wird an diesem Tag gemeinsam mit dem
Ordnungsamt der Stadt Gütersloh besonders wachsam sein. Es werden
nicht nur Delikte geahndet, sondern auch gezielte
Jugendschutzkontrollen durchgeführt.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, man könne nach einer Feier
alkoholisiert mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Auch ein
Fahrradfahrer gilt ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille als
absolut fahruntüchtig. In diesen Fällen wird ein Strafverfahren
eingeleitet. Unterhalb der Grenze von 1,6 Promille kann er bestraft
werden, wenn er in einen Unfall verwickelt ist oder
Ausfallerscheinungen auftreten.

Gemäß dem Jugendschutzgesetzt gilt, dass Branntwein und
branntweinhaltige Getränke (unabhängig ihres prozentualen
alkoholischen Inhalts) an Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)
nicht abgegeben werden dürfen. Ebenso darf ihnen der Verzehr nicht
gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier,
Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren.
Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch
der Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet.
Das Jugendschutzgesetzt sieht Bußgelder bis in Höhe von 50000 Euro
vor.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
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Datum: 28.04.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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