Pressemeldungen für den Bereich Vechta
(ots) - Vechta - Wohnungseinbruch
In der Zeit von Freitag, 27. April 2018, 19.30 Uhr, bis Samstag,
28. April 2018, 01.45 Uhr, verschafften sich unbekannte Täter mittels
Aufhebeln der Terrassentür Zutritt zu einem Wohnhaus in der
Königsberger Straße in Vechta. Hier begaben sie sich augenscheinlich
gezielt ins Obergeschoss und durchsuchten insbesondere das
Schlafzimmer, aus dem sie eine zurzeit noch unbestimmte Menge an
Münzen und Schmuck entwendeten. Es entstand Sachschaden in Höhe eines
fünfstelligen Eurobetrags. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei
Vechta (Tel. 04441/9430) entgegen.
Neuenkirchen-Vörden - Verkehrsunfall
Am Sonntag, 29. April 2018, 20.14 Uhr, befuhr ein 19-jähriger
Dammer mit seinem Pkw die Landesstraße 76 Hörsten und beabsichtigte
nach links auf die Straße "Hörster Heide" abzubiegen. Beim
Abbiegevorgang übersah er einen vorfahrtberechtigten 21-jährigen
Pkw-Fahrer aus Bersenbrück. Es kam zum Zusammenstoß der Fahrzeuge.
Der 21-jährige Bersenbrücker und sein Beifahrer erlitten hierbei
leichte Verletzungen und wurden mit dem Rettungsdienst in das
Krankenhaus Damme verbracht. Angaben zum entstandenen Sachschaden
sind derzeit nicht bekannt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Otten
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.04.2018 - 09:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1882567
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CLP
Stadt:
Cloppenburg/Vechta
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemeldungen für den Bereich Vechta"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).