180430.2 Glückstadt: Sicherstellung von Drogen in einer Wohnung
(ots) - Bereits in der vergangenen Woche hat die
Itzehoer Kripo im Rahmen eines Drogenermittlungsverfahrens gegen
einen 21-Jährigen eine Wohnung in Glückstadt durchsucht und dabei
einige Betäubungsmittel sichergestellt.
Mit richterlichem Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe suchten die
Einsatzkräfte am Donnerstag eine Anschrift in der Stolpmünder Straße
auf. Während die Beamten zunächst nur geringe Mengen Cannabis und
Amphetamine entdeckten, machte ein Drogensuchhund der
Polizeidirektion Bad Segeberg später einen größeren Fund. Er spürte
eine in einer Couch versteckte Tasche auf, die mehr als zweihundert
Ecstasy-Tabletten und andere Drogen enthielt. Laut dem Beschuldigten
standen die Betäubungsmittel nicht in seinem Eigentum, vielmehr, so
der Mann, verwahre er die Drogen für einen Bekannten. Ob dem
tatsächlich so ist, bleibt in den weiteren Ermittlungen zu klären.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entließen die Ermittler
den Glückstädter wieder - er muss sich nun wegen dem Verstoß gegen
das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Merle Neufeld
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 - 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de
Original-Content von: Polizeidirektion Itzehoe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.04.2018 - 11:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1882748
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-IZ
Stadt:
Glückstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 180430.2 Glückstadt: Sicherstellung von Drogen in einer Wohnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Itzehoe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).