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Einbruchschutz: Fenster und Schächte

ID: 1882925

(ots) -
"Komm, lieber Mai, und mache die Bäume wieder grün", lautet die
erste Strophe eines bekannten Volksliedes. Der Mai macht jedoch nicht
nur die Bäume wieder grün, sondern auch die Tage wieder länger,
wärmer und heller. Gerade zu dieser Jahreszeit wird während des
Einkaufs oder beim Besuch eines Bekannten gerne mal das Fenster
gekippt, um frische Luft in die Wohnung hineinzulassen. Die
Abwesenheit in Verbindung mit einem gekippten Fenster ist die
perfekte Einladung für Einbrecher, schnell Beute zu machen. Das
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informiert Sie deshalb speziell zum
Thema Einbruchschutz für Fenster und Schächte.

Die Zahl der Einbrüche in Rheinland-Pfalz konnte 2017 gesenkt
werden. Fast die Hälfte der Einbrüche blieb im Versuchsstadium
stecken. Dies ist auch auf den vermehrten Einsatz von
Sicherungstechnik und das aufmerksame Verhalten der Bürgerinnen und
Bürger zurückzuführen. Dennoch bleibt Einbruchschutz ein wichtiges
Thema, um Einbrechern erst gar keinen Anreiz zu bieten.

Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz -
meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt.
Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und
Balkontüren. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei Fensterrahmen,
Beschlägen und Verglasungen ankommt.

- Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch
bei kurzer Abwesenheit.
- Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von
Einbrechern leicht zu öffnen.
- Rollläden sollten zur Nachtzeit - und keinesfalls tagsüber -
geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit
signalisieren.

Neubau/Umbau

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter
einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren nach DIN EN 1627




(mindestens Widerstandsklasse RC 2) einen guten Einbruchschutz. Diese
Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So
ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen,
Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit
um ein Fensterelement "aus einem Guss".

Widerstandsklassen

Einbruchhemmende Fenster werden in sechs Widerstandsklassen (RC) 1
bis (RC) 6 eingeteilt, wobei (RC) 6 für die höchste Widerstandsklasse
steht. Die Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer
kriminalpolizeilichen Beratung geklärt werden.
http://www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche/

Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der
Widerstandsklasse (RC) 2. Gleichwertig sind Fenster, die nach der
bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627,
geprüft wurden.

Fachgerechter Einbau

Einbruchhemmende Fenster können ihren Zweck nur dann erfüllen,
wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut
werden. Auf die Aushändigung einer Montagebescheinigung sollte
bestanden werden.

Von der Polizei empfohlene Hersteller finden Sie im
Herstellerverzeichnis über "geprüfte und zertifizierte
einbruchhemmende Fenster und Fassaden".
http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/9/fenster.pdf

Nachrüstung

Der Einbruchschutz von Fenstern kann im Nachhinein immer noch
deutlich verbessert werden. Wichtig ist, dass nur eine fachgerechte
Montage der Sicherungen und Beschläge den Einbruchschutz erhöht.
Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen
Aufhebeschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem
einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster für eine
solche Nachrüstung geeignet sind, sollte mit der
kriminalpolizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb besprochen
werden. http://www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche/

Einbruchhemmende Vergitterung

Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können
mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität
des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen
Demontage. In Kellerlichtschächten können Täter meist ungesehen
"arbeiten". Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der
Vorzug gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut
sichern. Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen.
Eine gute einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus
stahlarmierten Glasbetonbausteinen. Von der Polizei empfohlene
Hersteller für geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Gitter
finden Sie im Herstellerverzeichnis.
http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/9/gitter.pdf

Da eingebaute Sicherungen nur bei fachgerechter Montage ihre volle
Wirkung entfalten, bieten die polizeilichen Beratungsstellen
"Adressennachweise von Errichterunternehmen für mechanische
Sicherungseinrichtungen" an. Bei diesen Adressennachweisen handelt es
sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich
verpflichtet haben, Sicherungstechnik entsprechend der polizeilichen
Empfehlungspraxis nachzurüsten: https://www.polizei.rlp.de/de/auf
gaben/praevention/kriminalpraevention/kriminalitaetsphaenomene/wohnun
gseinbruchdiebstahl/wer-macht-mein-haus-sicher/

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/fenster/ oder in der
Broschüre des Programms Polizeiliche Kriminalprävention "Ungebetene
Gäste": https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/1-ungebe
tene-gaeste/




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

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Datum: 30.04.2018 - 12:35 Uhr
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