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Wochenendrückblick

ID: 1883256

(ots) - Vom 27.04. bis 29.04.2018 stellten die
Einsatzkräfte der hiesigen Dienststelle insgesamt 31 unerlaubte
Eingereiste, 3 Schleuser und einen Fall der Beihilfe zur unerlaubten
Einreise fest. Unter anderem waren das folgende besonders
erwähnenswerte Fälle:

27. April 2018 - BAB 17 - Zurück nach Tschechien: Am Freitag
kontrollierten die Beamten fünf Insassen (moldauische
Staatsangehörige) eines PKW. Alle Insassen des PKW erfüllten nicht
die Einreisevoraussetzungen des Schengener Grenzkodex. Aus diesem
Grund müssen sich jetzt alle fünf Personen wegen Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz verantworten und wurden nach Tschechien
zurückgeschoben. Gegen den Fahrer des PKW besteht zudem der Verdacht
wegen Einschleusens von Ausländern.

27. April 2018 - BAB 17 - Buskontrolle: Ebenfalls am Freitag
wurden fünf georgische Staatsangehörige bei einer Buskontrolle auf
BAB 17 festgestellt. Diese erfüllten ebenfalls nicht die
Einreisevoraussetzungen des Schengener Grenzkodex und wurden nach
Beanzeigung wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise nach
Tschechien zurückgeschoben.

28. April 2018 - B 170 - Schleusung in Hänichen verhindert:
Einsatzkräfte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Dresden der Landes- und
Bundespolizei stellten bei der Kontrolle eines PKW in Hänichen (Gde.
Bannewitz) insgesamt 6 Insassen fest. Der Fahrer, syrischer
Staatsangehöriger, konnte kein gültiges Ausweisdokument vorweisen. Er
wies sich lediglich mit einem totalgefälschten polnischen
Führerschein aus. Erst polizeiliche Recherchen ergaben, dass er im
Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge ist. Die fünf
weiteren Personen, allesamt irakische Staatsangehörige, welche nicht
über aufenthaltslegimitierende Dokumente verfügten, wurden wegen des
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt und da sie ein




Asylbegehren äußerten zur Erstaufnahmeeinrichtung Dresden
weitergeleitet. Gegen den Fahrer besteht der Verdacht des
Einschleusens von Ausländern, der Urkundenfälschung sowie des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er
aus den Diensträumen entlassen.

28. April 2018 - BAB 17- unerlaubte Einreisen: Lediglich eine
Stunde später erfolgte eine Feststellung insgesamt sechs syrischen
Staatsangehörigen. Diesmal auf der BAB17 in einem PKW mit
schwedischer Zulassung. Die Personen konnten lediglich ungarische
Asyldokumente vorweisen, welche aber für eine Aufenthaltslegitimation
in Deutschland nicht ausreichend sind. Alle Personen wurden wegen der
unerlaubten Einreise beanzeigt. Auch besteht, nach Auffinden von
Betäubungsmitteln, der Verdacht des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz. Alle Personen wurden nach Tschechien
zurückgeschoben.

29. April 2018 - BAB 17 - erneute Schleusung verhindert: Am
Sonntag kontrollierten ebenfalls Einsatzkräfte der hiesigen
Dienststelle einen Kleinbus mit moldauischen Kennzeichen. Da alle die
Einreisvoraussetzungen auch in diesem Fall nicht erfüllten wurden sie
wegen Verstoß Aufenthaltsgesetz beanzeigt. Die Zurückschiebung nach
Tschechien ist für heute geplant. Gegen den Fahrer wird wegen des
Verdachtes der Einschleusung ermittelt.

29.04.2018 - BAB 17 - Total gefälschte ital. ID-Card: Ein
marokkanischer Staatsangehöriger wies sich im Rahmen einer Kontrolle
mit einer italienischen ID-Card aus. Bei näherer Inaugenscheinnahme
durch die Beamten konnte festgestellt werden, dass es sich um eine
Totalfälschung handelte. Während der strafprozessualen Bearbeitung
stellte der Polizeipflichtige ein Schutzersuchen. Er wurde nach der
Beanzeigung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Des Weiteren wurden durch Fahndungsabfragen in polizeilichen
Informations- und Recherchesystemen im Gesamtzeitraum 29
gesuchte/ausgeschriebene Personen bzw. Sachen aufgefunden. Zusätzlich
wurden 24 Straftaten zur Anzeige gebracht. U.a. wegen
Urkundenfälschung, Körperverletzung, Sachbeschädigung aber auch
mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz kamen zur Anzeige.

Herausragend unter diesen Straftaten war der Fall eines
tschechischen Staatsangehörigen, welcher am 29.04.2018 auf der BAB 17
kontrolliert wurde und zur Kontrolle keinen Führerschein vorweisen
konnte. Nach Rücksprache mit der deutsch-tschechischen
Kontaktdienststelle in Petrovice konnte ermittelt werden, dass dem
Fahrer seit 11 Jahren der Führerschein entzogen wurde.
Zuständigkeitshalber erfolgt die strafprozessuale Bearbeitung durch
das Autobahnpolizeirevier Dresden.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Öffentlichkeitsarbeit
Martin Ebermann / Mike Pritzl
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 30.04.2018 - 14:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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