180430-2 Festnahmen nach gewerbsmäßigem Ladendiebstahl
(ots) - 180430-2 Festnahmen nach gewerbsmäßigem
Ladendiebstahl
Neumünster / Bereits am 27.04.2018, gegen 18.35 Uhr wurde eine
53-jährige chinesische Staatsangehörige Im DOC im lndustriegebiet
Süd, in Neumünster von Angestellten eines Bekleidungsgeschäftes beim
Diebstahl beobachtet. Sie stahl 2 Kleidungsstücke im Gesamtwert von
488 Euro. Mithilfe des Sicherheitsservice konnte die Frau auf dem
Parkplatz zur Rede gestellt werden und die Kleidungstücke wurden
herausgegeben. Eine eingesetzte Funkstreifenbesatzung nahm die Frau
vorläufig fest. Der Diebstahl wurde zugegeben. Weiteres Diebesgut
wurde bei der Frau zunächst nicht gefunden. Allerdings hatte sie 650
Euro Bargeld bei sich. Außerdem ergab sich ein Hinweis auf einen Pkw
mit französischem Kennzeichen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
Kiel wurden 600 Euro als Sicherheitsleistung einbehalten. Danach
wurde die Frau, die einen Wohnsitz in Frankreich angab wieder
entlassen. Der Hinweis auf das Fahrzeug wurde an den Nachtdienst
übergeben und gegen 23.25, wurde der in der Straße Ihlsal, in
Neumünster von einer Funkstreife gesehen und kontrolliert. U. a. saß
auch die 58-jährige Chinesin in dem Pkw. Bei der genaueren
Augenscheinnahme stellte sich heraus, dass in dem Pkw diverse nicht
getragene, neuwertige Kleidungsstücke lagen (geschätzter Gesamtwert
im mittleren vierstelligen Bereich). Da hier der Verdacht des
Diebstahls bestand wurden diese sowie mögliche Tatmittel
sichergestellt. Die 40-jährige Fahrerin war zur Fahndung
ausgeschrieben. Gegen die mongolische Staatsangehörige lagen zwei
internationale Haftbefehle vor (200 Tage Freiheitsstrafe /
ersatzweise 2.800 Euro). Sie konnte tatsächlich über diese Summe
Bargeld verfügen, so dass sie nach Einzahlung bei der JVA Neumünster
und nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen
wurde. Entsprechende Strafanzeigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls
wurden geschrieben.
Rainer Wetzel
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Datum: 30.04.2018 - 16:25 Uhr
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