Geldautomatsprengung - Zeugen dringend gesucht
(ots) - Am Sonntag, den 01.05.2018, brachen im
Zeitraum von 04.10 Uhr bis 04.35 Uhr unbekannte Täter den
Geldautomaten eines Geldinstitutes auf der Bergheimer Straße auf.
Nach ersten Erkenntnissen brachten die Täter einen noch
unbekannten Stoff in den Geldautomaten ein und entzündeten diesen.
Mit Beute in unbekannter Höhe konnten sie unerkannt flüchten. Es
entstand glücklicherweise nur Schaden am Geldautomaten, das Gebäude
blieb unbeschädigt.
Um 04.34 Uhr wurde durch das Geschehen ein Einbruchalarm
ausgelöst. Ein Sicherheitsunternehmen überprüfte diesen zunächst,
stellte die Tat fest und informierte anschließend gegen 05.05 Uhr die
Polizei. Ansonsten gingen keine Meldungen in dieser Sache bei der
Einsatzleitstelle der Polizei ein.
Die Polizei bittet daher dringend Zeugen, sich bei der
Kriminalpolizei unter der Rufnummer 02131 / 3000 zu melden. Hier sind
nicht nur Informationen zur unmittelbaren Tatbegehung, sondern auch
verdächtige Beobachtungen im Vorfeld oder Nachgang der Tat von
polizeilichem Interesse. (pi)
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Leitstelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/3000
Telefax: 02131/300-20219
Mail: leitstelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.05.2018 - 08:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1883490
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Neuss-Reuschenberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Geldautomatsprengung - Zeugen dringend gesucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).