Haftstrafe abgewandt - Bekannter zahlt Geldstrafe
(ots) - Beamte des Bundespolizeireviers Chemnitz
vollstreckten am Chemnitzer Hauptbahnhof einen Haftbefehl.
Den Beamten fiel am 29.04.2018 gegen 08:15 Uhr eine stark
angetrunkene Person am Bahnsteig 3 auf. Eine fahndungsmäßige
Überprüfung ergab bei dem 29-jährigen Deutschen eine Ausschreibung
zur Strafvollstreckung. Er war von der Staatsanwaltschaft Chemnitz
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 2210,75 EUR
oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 52 Tagen verurteilt wurden.
Da ein Bekannter die offene Geldstrafe für ihn zahlte, konnte eine
Haftstrafe abgewandt werden.
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Datum: 01.05.2018 - 12:59 Uhr
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