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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel

F.C. Hansa Rostock gegen Halleschen FC

- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, und pyrotechnischen Gegenständen -

ID: 1883767

(ots) - Am Samstag, den
05.05.2018 findet in Rostock das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem
F.C. Hansa Rostock und dem Halleschen FC statt. Zur Unterstützung
ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Rostock reisen. Aus
Sicherheitsgründen ist in den an- und abgehenden Reisezugverbindungen
auf den Streckenführungen Halle (Saale) nach Rostock und zurück die
Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, und pyrotechnischen
Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im
Zeitraum vom

-05. Mai 2018, 05:00 Uhr bis 06. Mai 2018 01:00 Uhr

untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der
Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von

-Halle-Berlin-Rostock (Hin- und Rückfahrt) für Züge in der
Hinreise mit den Zugnummern: RE 50606 (Halle /Saale - Berlin Hbf.
tief), RE 4354 (Berlin Hbf. tief - Rostock)

für Züge in der Rückreise mit den Zugnummern: RE 4365 (Rostock -
Berlin Hbf. tief), RE 56985 (Berlin Hbf. tief - Lutherstadt
Wittenberg), S 8 (Lutherstadt Wittenberg - Halle/Saale)

sowie während des Umsteigens die jeweiligen Bahnsteige der
entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte Erweiterungen / Änderungen der
Zugverbindungen können bei Fahr- planänderungen oder Änderung der
Gefährdungslage durch den Po- lizeiführer vor Ort jederzeit
vorgenommen werden. Diese Verfügung gilt für alle Personen, die
Zugverbindungen auf den oben genannten Streckenführungen anlässlich
der Fußballbegegnung zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem
Halleschen FC nutzen

Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei
überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommt ein Platzverweis
für die betreffende Zugverbindung und die Anregung eines
Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen
aufgrund der Gefährdung Mitreisender gem. § 8




Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung wird gem. 3
Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von
200,- Euro angedroht.

Die Allgemeinverfügung tritt am 26. April 2018 in Kraft.

Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten
Telefonnummern zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
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www.bundespolizei.de.

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Datum: 02.05.2018 - 07:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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