Gottenheim - Verkehrsunfall
(ots) - Gottenheim - Am 1. Mai ereignete sich gegen 14:10
Uhr am Angelweiher bei Gottenheim ein Verkehrsunfall. Ein Pkw-Fahrer
hatte aufgrund zu geringen Seitenabstands ein geparktes Auto
gestreift, wodurch Fremdschaden in Höhe von zirka 600 Euro entstand.
Im Anschluss entfernte sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort.
Durch die Angaben von Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten,
gelang es, den Unfallverursacher schnell zu ermitteln. Beim Antreffen
durch die Polizei gg. 15:00 stellte sich heraus, dass er Alkohol zu
sich genommen hatte. Da er angab, nach dem Verkehrsunfall noch
Alkohol konsumiert zu haben, wurden - zwecks Bestimmung des
Alkoholisierungsgrades zur Unfallzeit - zwei Blutentnahmen
veranlasst. Die Anzeige wird nach Eingang des Blutalkoholgutachtens
an die Staatsanwaltschaft vorgelegt.
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Datum: 02.05.2018 - 15:44 Uhr
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