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Ellwangen: Abschiebung aus der LEA mit Gewalt verhindert

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(ots) - In der Nacht zum Montag (30. April) war die
Polizei in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in
Ellwangen. Sie suchte dort nach einem 23 Jahre alten Bewohner mit
togolesischer Staatsangehörigkeit, gegen den eine Abschiebeverfügung
vorliegt. Die Polizei hatte den Mann zur Vorbereitung der Abschiebung
gegen 2.30 Uhr bereits in Gewahrsam genommen und zum Streifenwagen
verbracht, als sich zunächst rund 50 Bewohner mit dem Abzuschiebenden
solidarisierten und die Polizei durch aggressives und drohendes
Verhalten zur Freilassung des Mannes nötigen wollten.

Die als extrem aggressiv und gewaltbereit empfundene Konfrontation
führte dazu, dass die Polizei die bereits im polizeilichen Gewahrsam
befindliche Person wieder freilassen musste, auch um eine andernfalls
befürchtete massive Eskalation der Situation zu vermeiden. Durch
Schlagen mit den Fäusten auf die zwei Streifenwagen war zu diesem
Zeitpunkt bereits ein Dienstfahrzeug beschädigt worden.

In der weiteren Folge rotteten sich rund 150 mutmaßliche
Flüchtlinge zusammen. In der LEA wohnen derzeit rund 500 Menschen,
die überwiegend aus afrikanischen Ländern, und dort in erster Linie
aus Nigeria, Guinea und Kamerun stammen. In der Folge leitete die
Polizei ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Tatbestandes
der Gefangenenbefreiung, aber auch wegen des Verdachtes des
Landfriedensbruches und anderen Straftaten ein.

Der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Aalen, Bernhard Weber,
weist darauf hin, dass die Straftatbestände des Landfriedensbruches
und der Gefangenenbefreiung eine Durchsetzung der polizeilichen
Maßnahme auch mit Gewalt gerechtfertigt hätte. "In einer so
aggressiven und gewaltbereiten Ausnahmesituation den kühlen Kopf
bewahrt zu haben, da kann ich meinen Kollegen nur großen Respekt
zollen." Allerdings war Weber auch wichtig anzuführen: "Wir gehen




zwar davon aus, dass sich auch unser Gegenüber in einem äußerst
angespannten Zustand befand und sich diese Menschen in dieser
Gruppendynamik möglicherweise zu einem Handeln hätten hinreißen
lassen, das sie bei nüchterner Überlegung vielleicht nicht getan
hätten. Es ist aber auch ganz klar, dass sich der Rechtsstaat nicht
von einer aggressiven Menge in der Durchsetzung rechtsstaatlichen
Handels abbringen lässt. Das Recht wird durchgesetzt werden, dafür
stehen wir. Wir werden auch weiterhin unserem Auftrag konsequent
nachgehen."




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07361 580-107
E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 02.05.2018 - 16:12 Uhr
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