Jugendlicher dringt in verschlossenes Reisezentrum ein - eine ungewöhnliche Ingewahrsamnahme durch die Bundespolizei
(ots) -
Am 04.05.2018 kurz nach Mitternacht wurde die Bundespolizei über
einen Einbruch im Reisezentrum der Deutschen Bahn AG im Kölner
Hauptbahnhof informiert. Als die Bundespolizisten den 17-Jährigen
antrafen, gab dieser an, dass er hier auf seine Bahn warten wollte.
Die Bundespolizisten bemerkten schon auf dem Weg zum Einsatzort,
dass die Schiebetür zum Reisezentrum offen war, obwohl die aktuelle
Zeit eindeutig außerhalb der Öffnungszeiten lag. Auf der Bank saß der
Jugendliche aus Duisburg mit einem Getränk. Auf Nachfrage gab er zu,
dass er die Schiebetür aufgedrückt habe, um in Ruhe auf seine Bahn
warten zu können.
Die Bundespolizei nahm den Jugendlichen in Gewahrsam, bis sein
Vater ihn von der Dienststelle abholte.
Nun muss sich der junge Mann wegen "Hausfriedensbruch"
verantworten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Martina Dressler
Telefon: 0221/16093-102
Mobil: + 49 (0) 173 56 21 045
Fax: + 49 (0) 221 16 093 -190
E-Mail: presse.k(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Marzellenstraße 3-5
50667 Köln
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.05.2018 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1885879
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Jugendlicher dringt in verschlossenes Reisezentrum ein - eine ungewöhnliche Ingewahrsamnahme durch die Bundespolizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).