Untersuchungshaft wegen Brandstiftung
(ots) - Die Mönchengladbacher Kriminalpolizei hat
einen Fall der vorsätzlichen Brandstiftung geklärt. Heute ist gegen
einen 33-jährigen Mönchengladbacher ein Haftbefehl erlassen worden.
Hintergrund ist ein Brand vom 21.05.2017 an der Krefelder Straße, bei
welchem in den frühen Morgenstunden Gewerberäume eines Handels für
Bodenbeläge vollständig ausgebrannt waren. Die Feuerwehr war mit
mehreren Löschzügen über Stunden mit der Brandbekämpfung befasst.Die
Feststellungen der Brandermittler und eine Begutachtung durch einen
Brandsachverständigen ergaben, dass von einer mutwilligen Brandlegung
auszugehen war. In einer Pressemeldung vom 24.05.2017 wurde bereits
darüber berichtet. Intensive und umfangreiche Ermittlungen
konkretisierten einen Tatverdacht gegen den Geschäftsführer. Der
33-Jährige wurde am Donnerstag (03.05.2018) in seiner Wohnung
festgenommen. In der polizeilichen Vernehmung räumte er die
vorsätzliche Legung des Feuers ein, bei welcher er flüssige
Brandbeschleuniger benutzt hatte. Der Beschuldigte wurde heute einem
Haftrichter vorgeführt, der wegen vorsätzlicher Brandstiftung die
Untersuchungshaft anordnete.(ha)
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Datum: 04.05.2018 - 15:50 Uhr
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