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Rastatt - Polizeihubschrauberbesatzung mit Laser geblendet

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(ots) - Das nächtliche Spiel eines 11-Jährigen mit einem
Laserpointer hat am Sonntagmorgen kurz nach Mitternacht zu einem
unerwarteten Besuch der Beamten des Polizeireviers Rastatt geführt.
Der Junge hatte zu nachtschlafender Zeit mit dem Laser am Dachfester
einer Wohnung im Westring hantiert und hierbei die Besatzung eines
Polizeihubschraubers geblendet. Nachdem diese den Ursprung der
gefährlichen Lichtquelle ausfindig gemacht hatten, schritten ihren
Kollegen am Boden zur Tat und klingelten an dem Anwesen. Hierbei
konnte der strafunmündige Nachwuchs der Familie als mutmaßlicher
Verursacher ausgemacht werden. Verletzt wurde glücklicherweise
niemand. Das Fluggerät konnte sicher gelandet werden.

Die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit
Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt. In aller Regel wird das
Vorliegen eines gefährlichen Eingriffs in die Sicherheit des
Luftverkehrs geprüft (§ 315 Strafgesetzbuch). Die Polizei weist in
diesem Zusammenhang auf die Gefährlichkeit von Laserblendungen hin.
Durch direkte Blendung von Piloten und/oder Besatzungsmitgliedern
während des Fluges kann es zu höchst gefährlichen Situationen kommen,
die im schlimmsten Fall bis zum Kontrollverlust der Besatzung über
das Luftfahrzeug und somit zum Absturz führen können.

/pb




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 07.05.2018 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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