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Dreiste Telefonbetrüger riefen 27 Mal an - Polizei gibt Tipps zum Schutz vor "Abzocke durch falsche Gewinnversprechen"

ID: 1889208

(ots) -
Sie haben gewonnen! Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber
eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte
vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit
Gewinnversprechen handeln.

So jetzt aktuell in Netphen passiert:

Hier riefen nämlich in der Zeit zwischen Montag- und
Dienstagnachmittag dreiste Trickbetrüger bei einer dort wohnhaften
Seniorin bzw. deren Tochter insgesamt gleich 27 Mal an. Dabei gaben
sich die hinterhältigen Betrüger u.a. als angeblicher Staatsanwalt
aus Berlin aus und forderten die Angerufenen immer und immer wieder
auf, im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Teilnahme an einem
Glücksspiel Gelder per Money-Transfer in die Türkei zu überweisen.

Am Dienstagnachmittag informierte die Netphener Familie
schließlich die Polizei, die dem Spuk dann ein Ende bereitete, ein
Strafverfahren gegen die Betrüger einleitete und der betroffenen
Familie zudem entsprechende Verhaltensmaßregeln im Umgang mit
betrügerischen Anrufen an die Hand gab.

Und hier nun noch einmal die Tipps der Polizei gegen die perfiden
Abzocker:

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die
Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode
ist immer die gleiche:

Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine
Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel"Gebühren" zu bezahlen, eine
kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen oder an
Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu
überhöhten Preisen angeboten wird.

Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend
verändert:

Anrufer geben sich u. a. als Rechtsanwälte aus

Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus
der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind




in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre
Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von
Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen
Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit.
Melden sich die "Gewinner" daraufhin bei den "Notaren" oder
"Rechtsanwälten", werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene
Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegennehmen können, zum
Beispiel Rechtsanwalts-,Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren,
Transport oder Versicherungskosten.

Täter täuschen seriöse Rufnummern vor

Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es
ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine
andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines
Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Täter geben klare Zahlungsanweisungen

Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer
beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten - häufig eine
Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro - zu überweisen, zum
Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in
der Türkei (Istanbul). Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf,
Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder
Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland
überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen
Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash
beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine
individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie
hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger
unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit
im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.

Drohung mit einer Strafanzeige

Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen,
üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit
"Konsequenzen" wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer
nicht zahlen will. Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter
immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu
fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie
zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.

Und so schützen Sie sich:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren, wählen Sie keine
gebührenpflichtigen Sondernummern (z. B . mit der Vorwahl 0900...,
0180..., 0137...).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Kreditkartennummern oder
Ähnliches.

Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer, um
welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen
haben. Notieren Sie sich Alles.

Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss
widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Verbraucherzentralen bieten hierfür Musterschreiben in ihren
Beratungsstellen sowie im Internet (www.verbraucherzentralen.de) an.

Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und
Ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen.
Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos
widersprechen. Wenden Sie sich dazu unverzüglich an Ihren
Bankberater.

Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser kann dann eventuell noch den
berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einziehen. Wurde bereits der
gesamte Betrag abgebucht, sollten Sie bei Ihrem Geldinstitut
widersprechen und nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung
begleichen.

Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs
gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel
Anzeige bei der Polizei.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Georg Baum
Telefon: 0271 7099 1222
E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein(at)polizei.nrw.de
https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.05.2018 - 12:35 Uhr
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