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Georgier an Weiterreise gehindert

ID: 1890356

(ots) - Bundespolizisten beendeten am Donnerstagabend auf
der BAB 4 die Reise zweier Georgier - am heutigen Freitag, den 11.
Mai 2018 erfolgte die Zurückschiebung nach Polen

Die 26 - und 41-jährigen Männer wurden am Donnerstagabend, den 10.
Mai 2018 an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf als Fahrer und
Beifahrer eines Ford Mondeo mit polnischer Zulassung festgestellt.
Bei der Kontrolle ergaben sich widersprüchliche Aussagen zu ihren
Reisegründen.

Der 26-Jährige beabsichtigte einen Monat durch Europa zu reisen,
um sich Inspirationen für seine in Georgien neu gegründete Firma zu
holen. Auf Nachfrage, ob er über die notwendigen finanziellen Mittel
zur Bestreitung seines Vorhabens verfüge, führte er aus, er habe das
Fahrzeug vollgetankt und noch über 20 Euro im Geldbeutel.

Einen mehrwöchigen Aufenthalt in Deutschland, Belgien und Italien
nannte der 41-Jährige als Grund seiner Reise. Freunde deren Adresse
er leider nicht nennen konnte, würden für die Kosten seines
Aufenthaltes aufkommen. Barmittel oder Kreditkarten führe er keine
mit.

Eine Weiterreise nach Deutschland kam wegen der unglaubwürdigen
Legende für beide Männer nicht in Betracht. Die mitgeführten 20 Euro
stellten für die geplante Europareise keine ausreichende finanzielle
Basis dar.

Beiden Georgiern wurde das Reiserecht durch die Bundespolizei
aberkannt.

Im Anschluss wurden die Männer nach Polen zurückgeschoben und den
polnischen Behörden übergeben.

Hinweis:

Georgische Staatsangehörige, die Inhaber eines biometrischen
Reisepasses sind, benötigen seit dem 28. März 2017 kein Visum mehr
für einen geplanten Kurzaufenthalt (für 90 Tage je Zeitraum von 180
Tagen) im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten und der assoziierten
Schengen-Staaten.

Die Visumfreiheit gibt georgischen Staatsbürgern kein




bedingungsloses Recht auf Einreise und Aufenthalt im Schengen Raum.
Die Mitgliedstaaten können das Recht auf Einreise und Aufenthalts,
unter anderem dann verweigern, wenn keine ausreichenden finanziellen
Mittel für den beabsichtigten Aufenthalt und die Rückkehr in
Herkunfts- oder Heimatland vorhanden sind.

Näheres siehe auch: https://tiflis.diplo.de/ge-de/service/visum




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 48 17 22
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 11.05.2018 - 11:49 Uhr
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