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Vom Airport in die Justizvollzugsanstalt

ID: 1890495

(ots) - Flughafen Hannover:

Anstatt nach Antalya auszureisen, muss ein 35-jähriger Deutscher
nun mit der Justizvollzuganstalt vorliebnehmen. Am 11.05.2018
erfolgte die Festnahme bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle
durch die Bundespolizei.

Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen veruntreuender
Unterschlagung. Verurteilt zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250,-
EUR hielt er die vereinbarten Teilratenzahlungen nicht ein und entzog
sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung.

Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur
Justizvollzugsanstalt Hannover zur Verbüßung einer - 63 - tägigen
Restersatzfreiheitsstrafe.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-200 bzw. 0173/6119808
E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 11.05.2018 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hannover



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