Trunkenheit im Verkehr
(ots) - Am frühen Sonntagmorgen, 13.05.2018, gegen
01:15 Uhr, wurde in der Speyerer Straße der Fahrer eines Pkw einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde bei dem 53-jährigen
Fahrer deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest an
der Kontrollstelle ergab einen Wert von 0,73 Promille
Atemalkoholkonzentration. Auf der Dienststelle wurde daraufhin ein
weiterer Atemalkoholtest mit einem geeichten und beweiskräftigen
Atemalkoholmessgerät durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 0,46
mg/l, was einem Wert von umgerechnet 0,93 Promille
Atemalkoholkonzentration entspricht. Der Fahrer war also noch in der
Alkoholaufbauphase. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a
Straßenverkehrsgesetz dar. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der
Führerschein des 53-Jährigen sowie der Fahrzeugschlüssel wurden bis
zur Ausnüchterung sichergestellt. Den Fahrer erwartet eine Geldbuße
i.H.v. 500,- EUR plus Kosten, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte
in Flensburg. Auch die Führerscheinstelle wird über den Vorfall in
Kenntnis gesetzt, welche in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen
treffen kann.
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Datum: 13.05.2018 - 11:27 Uhr
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