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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Al-Shabab" erhoben

ID: 1891709

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 27. April 2018 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Anklage gegen

den 20-jährigen somalischen Staatsangehörigen Abduqaadir A.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Al-Shabab"
beteiligt zu haben. Zudem wird ihm versuchter Mord sowie Beihilfe zum
Mord vorgeworfen (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1, § 211, §§ 22, 23, 27
StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Im Frühjahr 2012 forderten Mitglieder der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Al-Shabab" Abduqaadir A. auf, zukünftig
eine bestimmte Moschee in Mogadischu zu besuchen. Der Angeschuldigte
kam dieser Aufforderung nach und nahm dort regelmäßig an religiösen
Unterweisungen teil. Nach ungefähr drei Wochen brachten ihn
Mitglieder der Vereinigung in eines ihrer Ausbildungslager in der
Nähe von Mogadischu. Dort schloss sich Abduqaadir A. der Vereinigung
an. Um an deren Kampfeinsätzen teilnehmen zu können, begann der
Angeschuldigte sodann eine Ausbildung im Umgang mit Pistolen und
Handgranaten.

Noch während der Ausbildung unterstützte der Angeschuldigte
gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern seiner Gruppe einen Kämpfer
der Vereinigung bei der Ausführung eines Tötungsauftrages. Mit
Revolvern bewaffnet begleiteten sie den Attentäter in eine Moschee,
wo er sein Opfer mit drei Kopfschüssen tötete.

In der Folgezeit kundschaftete der Angeschuldigte mit seiner
Gruppe zur Vorbereitung weiterer Einsätze die örtlichen Verhältnisse
in Mogadischu aus. Nach etwa zwei Monaten erteilten Verantwortliche
der "Al-Shabab" dem Angeschuldigten den Auftrag, unter Anleitung
eines erfahrenen Al-Shabab-Mitglieds eigenhändig einen




Regierungsmitarbeiter zu töten. Dieser ältere Kämpfer der Vereinigung
führte Abduqaadir A. sowie zwei Mitglieder seiner Gruppe zu einem
Lokal, in dem das Opfer verweilte. Dort schoss der Angeschuldigte
mehrfach auf den Mann, verletzte ihn aber nicht tödlich. Da der
Anschlag fehlgeschlagen war, wurde Abduqaadir A. von der
Terrororganisation inhaftiert. Es gelang ihm jedoch zu fliehen. Kurz
darauf, im Oktober 2012, verließ der Angeschuldigte Somalia und
reiste über Kenia, Uganda, Sudan und Libyen nach Italien und kam
schließlich im Juni 2014 nach Deutschland.

Der Angeschuldigte wurde am 15. Februar 2018 festgenommen und
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr.
9 vom 16. Februar 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 14.05.2018 - 09:43 Uhr
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